Bundestag beschließt Steuerfreiheit für Jobtickets

Zitiervorschlag
Bundestag beschließt Steuerfreiheit für Jobtickets. beck-aktuell, 09.11.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/132861)
Jobtickets sind künftig steuerfrei. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes verabschiedete der Bundestag am 08.11.2018. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Diese Regelung hat das Parlament jetzt abgeschafft. Dadurch sollten Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden, heißt es in der Begründung.
Vorteile auch für Betriebs-Fahrräder und E-Autos
Gleichzeitig wird mit der Gesetzesänderung die Bereitstellung eines Betriebs-Fahrrades ebenfalls steuerfrei gestellt. Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundestag beschließt Steuerfreiheit für Jobtickets. beck-aktuell, 09.11.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/132861)



