Ausweispflicht bei Prepaid-Karten-Kauf kommt

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Ausweispflicht bei Prepaid-Karten-Kauf kommt. beck-aktuell, 27.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174046)
Wer eine Prepaid-Karte fürs Handy kaufen will, muss dazu künftig einen Ausweis vorlegen. Die Regelung gehört zum neuen Anti-Terror-Gesetzespaket, das der Bundestag am 24.06.2016 in Berlin mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss. Außerdem soll der Austausch von Geheimdienstinformationen ausgeweitet werden. Und: Die Bundespolizei soll künftig verdeckte Ermittler einsetzen dürfen. Die Opposition kritisierte das Gesetz als unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger und beklagte ein übereiltes Verfahren im Parlament.
Verbesserung des Informationsaustauschs
Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll in Zukunft gemeinsame Dateien mit "wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten" – insbesondere aus Nachbarstaaten und anderen EU- oder Nato-Ländern – einrichten können. Ziel ist, mehr Informationen über Terrorverdächtige zu teilen. Auch der Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden in Deutschland soll ausgeweitet werden.Bundespolizei soll verdeckte Ermittler einsetzen können
Künftig soll auch die Bundespolizei verdeckte Ermittler einsetzen können – also Beamte, die sich mit falscher Identität in kriminelle Zirkel einschleichen, um dort Informationen zu sammeln. Bisher war dies nur dem Bundeskriminalamt erlaubt. Ziel ist vor allem ein Zugang zur Schleuser-Szene.
Kauf einer Prepaid-Karte für Handy nur mit Ausweis
Künftig soll es nur noch dann möglich sein, eine Prepaid-Karte für ein Handy zu kaufen, wenn man ein Ausweisdokument vorlegt. Bereits heute müssen Telekommunikationsanbieter bestimmte Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum von Prepaid-Kunden erheben. Laut Regierung funktioniert die Prüfung der Identität bisher aber nicht. Polizei und Geheimdienste sehen es als Risiko, dass Terrorverdächtige und Kriminelle solche Handy-Karten auch anonym nutzen und nicht nachverfolgt werden können. Die Telekommunikationsfirmen bekommen eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, um ihre Prozesse an die neue Regelung anzupassen.
Reaktion auf Terroranschläge in Paris und Brüssel
Die Spitzen von Union und SPD hatten sich erst Mitte April 2016 auf die Pläne geeinigt – als Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge in Paris und Brüssel. Das Gesetzesvorhaben soll den Bundesrat am 08.07.2016 in der letzten Sitzung vor der Sommerpause passieren. Zustimmungspflichtig ist es dort nicht. Politiker von Union und SPD verteidigten die Pläne als dringend notwendig für den Anti-Terror-Kampf. Hier dürfe es keinen Aufschub geben.
Deutliche Kritik von Opposition und Datenschützern
Linke und Grüne beschwerten sich dagegen vehement über die Eile im parlamentarischen Verfahren und zerpflückten das Paket. Die Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke sagte, das Gesetz sei ein "weiterer Angriff auf die Grundrechte" und werde unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung "mal eben so" durch das Parlament "gepusht". Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz sprach von einem unzureichenden Eilverfahren. Die Pläne seien unverhältnismäßig, verfassungswidrig, grundrechtsgefährdend und unbrauchbar für die Terrorbekämpfung. "Es ist eine Mogelpackung", sagte er an die Adresse der Koalitionäre. "Sie schreiben Anti-Terror drüber, aber es steht alles Mögliche drin." Deutliche Kritik kam auch von Datenschützern.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Ausweispflicht bei Prepaid-Karten-Kauf kommt. beck-aktuell, 27.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174046)



