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Bundestag beschließt feste Regeln für Verbraucherschlichtung

Schutz des Anwaltsberufs

Bei Streitigkeiten mit Geschäften und Unternehmen sollen Verbraucher ihre Interessen vermehrt auch ohne teure und langwierige Gerichtsverfahren durchsetzen können. Der Bundestag legte deshalb am 03.12.2015 die Basis für einen Ausbau der Verbraucherschlichtung. Das vom Parlament verabschiedete Gesetz regelt die Anforderungen an die Schlichtungsstellen und an das Schlichtungsverfahren.

Vorteile für Verbraucher und Unternehmen

Darüber hinaus fördert das Bundesjustizministerium die Einrichtung einer "Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle". Bislang gibt es solche Anlaufstellen nur für bestimmte Branchen wie Finanzdienstleistungen oder Personenverkehr. Mit den Schlichtungsstellen könnten Verbraucher ihre vertraglichen Ansprüche "ohne Kostenrisiko" geltend machen, erklärte Justizstaatssekretär Ulrich Kelber (SPD). Gleichzeitig könnten sich Unternehmen durch ihre Teilnahme an der Schlichtung positiv von der Konkurrenz abheben.