Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundestag berät Gesetzentwurf zum Schutz Jugendlicher vor E-Zigaretten und E-Shishas

Vollzeit mit der Brechstange?

Der Bundestag hat am 04.12.2015 in erster Lesung über den von Bundesjugendministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beraten. Der Entwurf dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas aus und soll somit eine Regelungslücke schließen. Zudem werde sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Versandhandel greifen, so die Ministerin.

Studie: E-Zigaretten und E-Shishas bei Jugendlichen angesagt

E-Zigaretten und E-Shishas gelten bei vielen Kindern und Jugendlichen als cool und angesagt, erläutert das Bundesfamilienministerium. Dies belegten die Zahlen einer aktuellen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Demnach habe bereits jeder Fünfte in der Altersgruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und jeder Siebte eine E-Zigarette. 11% dieser Altersgruppe hätten bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.

Auch Konsum nikotinfreier E-Shishas und E-Zigaretten birgt Gesundheitsgefahren

"Auch wenn diese Produkte nach Schokolade oder Früchten schmecken und weniger schädlich sind als das Tabakrauchen: Sie sind weder cool noch harmlos", so Schwesig. Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums belegten gesundheitliche Risiken auch durch den Konsum nikotinfreier E-Shishas und E-Zigaretten. Darüber hinaus könne der vermeintlich harmlose anfängliche Gebrauch nikotinfreier E-Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.