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Bundesstatistikgesetz mit wesentlichen Neuerungen endgültig verabschiedet

Schüler entlasten Jugendrichter

Der rechtliche Rahmen der Bundesstatistik wird modernisiert. Am 17.06.2016 wurde das "Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze" endgültig verabschiedet, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Die Novelle ziele darauf ab, Wirtschaft und Privatpersonen noch weiter von statistischen Auskunftspflichten zu entlasten. So solle verstärkt auf geeignete Daten zurückgegriffen werden, die bei Stellen der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen.

Programm der Bundesstatistik wird flexibilisiert

Weitere Änderungen dienen laut Destatis der stärkeren Flexibilisierung des Programms der Bundesstatistik mit dem Ziel, schneller und einfacher sich ändernde Datenanforderungen der Europäischen Union und oberster Bundesbehörden abdecken zu können. So sei es künftig erlaubt, durch Rechtsverordnung Bundesstatistiken zur Erfüllung von EU-Lieferverpflichtungen anzuordnen und freiwillige Erhebungen für besondere Zwecke einfacher durchzuführen.

Deutsches Recht wird an EU-Recht angepasst

Zur Harmonisierung des deutschen Rechts mit dem europäischen Recht sehe die Novellierung zudem eine Verbesserung der Forschungs- und Analysemöglichkeiten für die unabhängige Wissenschaft durch einen erweiterten Zugang zu statistischen Daten in speziell abgesicherten Bereichen der statistischen Ämter des Bundes und der Länder vor.

Vereinfachungen und mehr Rechtsklarheit

Neu sei eine Regelung zur Führung eines reinen Anschriftenregisters beim Statistischen Bundesamt, das beispielsweise die Stichprobenplanung und deren methodische Weiterentwicklung im Amt vereinfachen soll. Gleichzeitig werde Rechtsklarheit geschaffen, indem Regelungen umstrukturiert oder aufgehoben werden. Hervorzuheben sei das bisher nur ansatzweise im Bundesstatistikgesetz geregelte statistische Unternehmensregister (Statistikregister), das nun verständlich und umfassend normiert worden sei. Das Statistikregister bildet laut Destatis die Grundlage für eine effiziente Durchführung von Wirtschafts- und Umweltstatistiken. Es stelle die wesentliche Infrastruktur für alle Phasen der statistischen Erhebungen von der Planung bis zur Auswertung der Ergebnisse dar.