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Bundesregierung will überflüssige Formerfordernisse in Verwaltung streichen

Rentenrebellen

In der Verwaltung sollen überflüssige Formerfordernisse abgebaut werden, um die elektronische Kommunikation und elektronische Verwaltungsdienstleistungen voranzutreiben. Zu diesem Zweck sind über 3.000 Vorschriften, die Schriftform oder ein persönliches Erscheinen anordnen, überprüft worden. Das Ergebnis: In 20% der überprüften Vorschriften kann auf die Schriftform verzichtet werden. Dies möchte die Bundesregierung nun umsetzen.

Bericht weist überflüssige Vorschriften aus

So sollen nach dem am 06.07.2016 vom Bundeskabinett beschlossenen "Bericht zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes" künftig beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt und Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden können.

Aufgezeigte Handlungsoptionen sollen zügig umgesetzt werden

Hindernisse bei der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung müssten abgebaut werden, betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bei der Vorstellung des Berichts. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, vermeidbare Formerfordernisse zukünftig erst gar nicht in Gesetzentwürfe aufzunehmen. Die Verwaltung müsse sich den berechtigten Interessen der Bürger und Unternehmen öffnen, so de Maizière weiter. Dazu müssten die im Bericht aufgezeigten Handlungsoptionen zügig umgesetzt werden. Es gelte, die anpassungsbedürftigen Vorschriften noch in dieser Legislaturperiode durch ein entsprechendes Gesetz zu ändern.