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Bundesregierung legt Gesetzentwurf für Reform der Pflegeausbildung vor

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Mit einer Ausbildungsreform soll der "Zukunftsberuf" Pflege an neue Anforderungen angepasst werden. Die Sicherung der qualitativen Pflegeversorgung sei eine der gesellschaftspolitisch wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre, heißt es in dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/7823). Vorgesehen ist, die bisher drei Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenzuführen.

Bundesregierung: Übergreifende pflegerische Qualifikation erforderlich

Die sich wandelnden Versorgungsstrukturen erforderten eine übergreifende pflegerische Qualifikation, heißt es. Mit Blick auf den bestehenden Fachkräftemangel sei ferner die nachhaltige Sicherung der Fachkräftebasis eine wichtige Aufgabe. Ziel sei, "die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen".

Hintergrund: Geänderter Pflegebedarf

Nach Angaben der Bundesregierung entsteht mit der Reform der größte Ausbildungsberuf in Deutschland mit mehr als 133.000 Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. In den Krankenhäusern steige der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten, in den Pflegeheimen nehme der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zu. Die ambulante Pflege werde wichtiger und sei auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.

Bessere Durchlässigkeit zwischen Qualifikationsstufen angestrebt

Die generalistische Pflegeausbildung solle auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen, so die Regierung. Die Ausbildung werde in ein "gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst". Die Durchlässigkeit zwischen den Qualifikationsstufen werde verbessert.

Kostenlose Ausbildung mit erweitertem Praxisanteil

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte nach Angaben der Regierung 2018 starten. Ausgebildet wird dem Gesetzentwurf zufolge mit dem Berufsziel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die Ausbildung dauere drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und sei für die Auszubildenden kostenlos. Bislang werde in manchen Ländern noch Schulgeld erhoben, die Ausbildung sei dort also kostenpflichtig. Dies solle sich nun ändern. Die Ausbildung werde außerdem "angemessen" vergütet. Der praktische Ausbildungsanteil soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig überwiegen.

Einführung einer Pflegeausbildung an Hochschulen

Voraussetzung für eine Pflegeausbildung sei ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt werden solle eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium soll drei Jahre dauern und unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.