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Bundesregierung will Möglichkeiten der Strafverfolgung bei Designerdrogen verbessern

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Die Bundesregierung sagt Designerdrogen den Kampf an. Der jetzt im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur "Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe" soll eine umfassende Strafverfolgung ermöglichen. Immer wieder eroberten neue chemische Varianten bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe den Markt, erläutert die Regierung in einer Mitteilung vom 04.05.2016. Um gegen deren Verbreitung vorzugehen, müssten sie bisher erst verboten werden. Dies solle sich nun ändern.

Stoffe extrem gesundheitsgefährdend

Neue, künstlich hergestellte Rauschmittel – bekannt auch als "Designerdrogen" oder "Legal Highs" – verbreiteten sich immer mehr. Beworben würden sie gelegentlich verharmlosend als Badesalze oder Kräutermischungen. Dabei seien diese Stoffe extrem gesundheitsgefährdend, betont die Bundesregierung. Wer solche psychoaktiven Substanzen konsumiere, riskiere schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Die Symptome reichten von Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Lähmung und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Lebensfunktionen. Auch Todesfälle seien aufgetreten.

Strafverfolgung bislang erst nach Verbot

Wer solche Stoffe herstellt oder verbreitet, sei bislang oft vor einer Strafverfolgung zunächst sicher gewesen. Grund hierfür: Die Substanzen hätten erst analysiert, beschrieben und dann verboten werden müssen. Verboten waren sie laut Bundesregierung, wenn sie in die Liste der verbotenen Substanzen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen worden waren. Dieses Verfahren habe zu einem "ständigen Hinterherlaufen" geführt: Ein psychoaktiver Stoff tauche auf, werde analysiert und dann verboten. Anschließend werde der Stoff chemisch leicht modifiziert und sei damit wieder ein neuer Stoff, der erneut verboten werden müsse.

Verbot ganzer Stoffgruppen soll künftig abhelfen

Der Gesetzentwurf sieht vor, das künftig ganze Stoffgruppen verboten und deren Herstellung und Verbreitung unter Strafe gestellt werden. Das betreffe im Moment vor allem synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone. Seit 2005 ließen sich zwei Drittel aller bekannten neuen Substanzen diesen Stoffgruppen zuordnen. Die diesen Stoffgruppen zugrunde liegenden Strukturen seien mittlerweile gut beschrieben. Künftig könnten auch weitere Stoffgruppen bei Bedarf aufgenommen werden. Das Verbot erfasse das Handeltreiben, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Erwerb, den Besitz und das Verabreichen neuer psychoaktiver Substanzen. Es ermögliche den zuständigen Behörden die Vernichtung dieser Substanzen – unabhängig von einem Strafverfahren.