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Bundesregierung will Heil- und Hilfsmittelversorgung reformieren

Parken in Pink

Mit einer Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung soll auf den gestiegenen Bedarf und die damit verbundenen höheren Anforderungen reagiert werden. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10186) der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll für mehr Qualität und Transparenz in diesem Markt sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen stärken, wie die Bundestagspressestelle am 04.11.2016 mitteilte.

Gesetz soll größtenteils im März 2017 in Kraft treten

Die meisten Regelungen des Gesetzes sollen im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Zu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie, die sich mit gesundheitlichen Auswirkungen bestimmter Beschäftigungen oder Berufe befasst. Heilmittel werden von Ärzten verordnet und von zugelassenen Therapeuten erbracht. Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, bestimmte körperliche Defizite auszugleichen. Zu der breiten Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte.

GKV-Spitzenverband muss Hilfsmittelverzeichnis bis Ende 2018 aktualisieren

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll der Mitteilung zufolge der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) dazu verpflichtet werden, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Zudem soll der Spitzenverband bis Ende 2017 eine Systematik schaffen, um das Verzeichnis auch künftig aktuell zu halten.

Mehr Wahlmöglichkeiten für Patienten

Die Krankenkassen sollen nach dem Willen der Regierung bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel und damit verbundene Dienstleistungen berücksichtigen. Zudem werden die Krankenkassen laut Gesetzentwurf auch bei Ausschreibungen dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen.

Hilfsmittel-Anbieter sollen kontrolliert und zu mehr Transparenz verpflichtet werden

Bei der Hilfsmittelversorgung sollen die Krankenkassen nach dem Willen der Bundesregierung die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Anbieter kontrollieren. Dazu seien Stichproben vorgesehen, heißt es in der Mitteilung weiter. Ferner müssen Anbieter, um mehr Transparenz zu schaffen, die Versicherten künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen für sie geeignet sind und von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Die Anbieter sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, die Höhe der Mehrkosten anzugeben.

Mehr Informationen und bessere Beratung für Versicherte

Die Krankenkassen sollen die Versicherten zudem besser über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung beraten müssen und darüber hinaus über ihre Vertragspartner und die Inhalte der Verträge informieren. So können Versicherte die Angebote der Krankenkassen im Bereich der Hilfsmittel vergleichen.

Höhere Vergütung und mehr Verantwortung für Heilmittelerbringer

Um die Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) attraktiver zu machen, können die Krankenkassen und Verbände der Heilmittelerbringer laut Gesetzentwurf in den Jahren 2017 bis 2019 eine höhere Vergütung beschließen. Diese Regelung ist befristet, um die Auswirkungen zu überprüfen. Ferner sollen Heilmittelerbringer künftig über sogenannte Blankoverordnungen stärker in die Verantwortung genommen werden. Hier werde das Heilmittel weiter von einem Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimme aber die Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie. Nach Auswertung von Modellprojekten soll dann entschieden werden, ob diese Variante in die Regelversorgung übernommen wird.