Mehr Schutz für Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Die Rechte intergeschlechtlicher Kinder werden gestärkt. Das Bundeskabinett hat dafür am 23.09.2020 den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beschlossen. Nach dem geplanten § 1631e BGB ist es Eltern künftig verboten, in Behandlungen einzuwilligen, die allein in der Absicht erfolgen, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen.