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Bundesregierung legt Gesetzentwurf für zentrales Transplantationsregister vor

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Die Bundesregierung will die Organspendenpraxis in Deutschland transparenter machen und hat dazu einen Gesetzentwurf für ein zentrales Transplantationsregister (BT-Drs.:18/8209) dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. In dem Register sollen transplantationsmedizinische Daten zentral gebündelt werden. Die Novelle soll dazu beitragen, die transplantationsmedizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern und weiterzuentwickeln.

Derzeit nur dezentrale Speicherung verschiedener transplantationsmedizinischer Daten

Derzeit werden die Daten zur Transplantationsmedizin dezentral gespeichert. Während des Verfahrens werden nach unterschiedlichen Vorgaben Daten zum Organspender, zum Spenderorgan, zum Organempfänger, zum Vermittlungsverfahren sowie zur Transplantation, Behandlung und Nachsorge des Empfängers und des lebenden Spenders gespeichert. Mit dem neuen Gesetz sollen diese Daten nun an einer Stelle zusammengeführt und überprüft werden.

Transplantationsverfahren wird optimiert

Das Transplantationsregister soll künftig etwa Informationen darüber enthalten, welches Spenderorgan zu welchem Empfänger am besten passt und damit auch dazu beitragen, die Kriterien für Wartelisten und die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. In einer unabhängigen Vertrauensstelle sollen die personenbezogenen Daten pseudonymisiert werden, bevor sie an das Register gehen. Die Transplantationsregisterstelle und die Vertrauensstelle sollen vom Datenschutzbeauftragten kontrolliert, die Daten verstorbener Organspender im Register dauerhaft gespeichert werden.

Vertrauen in die Organspende soll wieder gestärkt werden

Die Daten der Empfänger und der lebenden Organspender dürfen nach dem Entwurf nur dann übermittelt und dauerhaft gespeichert werden, wenn Spender und Empfänger vorher eingewilligt haben. Derzeit warten mehr als 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, wobei die gespendeten Organe bei weiten nicht ausreichen, um allen Patienten zu helfen. Nach Skandalen mit manipulierten Wartelisten an einigen deutschen Kliniken soll mit dem Gesetz auch das Vertrauen in die Organspende wieder gestärkt werden. Infolge der Skandale war seit 2012 die Zahl der Organspender deutlich zurückgegangen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll in diesem Jahr in Kraft treten.