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Bundesregierung bringt Gesetzentwurf zu Reform der Abschlussprüfer-Aufsicht ein

Vergessene Anrechte

Die Aufsicht über die Abschlussprüfer soll reformiert werden. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (BT-Drs. 18/6282) soll zudem europäisches Recht umgesetzt werden.

Qualität der Abschlussprüfungen soll verbessert werden

Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wird laut Bundesregierung im Wesentlichen eine Eins-zu-eins-Umsetzung des europäischen Rechts angestrebt. Ziel der EU-Regelung ist eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft der Prüfungsergebnisse. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse soll auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden.

Schaffung neuer Abschlussprüferaufsichtsstelle geplant

Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Die bestehende Abschlussprüferaufsichtskommission, die eine "nicht rechtsfähige Personengemeinschaft eigener Art" ist und sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Mitarbeiter der Wirtschaftsprüferkammer bedient, könne die Aufgaben nicht mehr wahrnehmen und werde aufgelöst, begründet die Regierung die Schaffung der neuen Aufsichtsstelle. Die neue Aufsichtsstelle müsse auch über eigenes Personal verfügen.

Sowohl anlasslose als auch anlassbezogene Ermittlungen geplant

Zu den Aufgaben der Aufsichtsstelle heißt es, diese ermittle bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfergesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig ohne besonderen Anlass. Es werde auch anlassbezogene Ermittlungen geben, soweit sich aus Inspektionen oder aufgrund von Mitteilungen anderer Behörden konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben würden.

Neuerungen auch bei Berufsaufsicht

Neu geordnet werden auch die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren. Damit werde eine einheitliche und zügige Sanktionierung von Berufspflichtverstößen ermöglicht, schreibt die Regierung. Sanktionen konnten bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden. Künftig sei dies auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich. In seiner Stellungnahme meldet der Bundesrat einige Änderungswünsche an, denen die Bundesregierung zum Teil entspricht.