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Bundesregierung beschließt Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

Codiertes Recht

Das Bundeskabinett hat am 01.07.2015 das "Abchlussprüferaufsichtsreformgesetz“ beschlossen, das berufs- und aufsichtsrechtliche Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzt. Die Reform sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts für Wirtschaftsprüfer unter weitest möglichem Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung vor. Mit der Reform sollen das Vertrauen der Anleger in die Ordnungsgemäßheit und Zuverlässigkeit der Unternehmensabschlüsse gestärkt sowie Wirksamkeit und Transparenz der Aufsicht erhöht werden, wie die Bundesregierung in einem Schreiben dazu mitteilte.

Gabriel: Berufliche Selbstverwaltung effektiv und bürokratiearm

Nach Ansicht von Bundeswirtschaftsmininster Sigmar Gabriel (SPD) hat sich die berufliche Selbstverwaltung bei den Wirtschaftsprüfern, wie auch bei anderen Freien Berufen, als effektiv und bürokratiearm bewährt. Bereits in den europäischen Verhandlungen habe sich die Bundesregierung daher erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Selbstverwaltung in die staatliche Aufsichtsaufgabe eingebunden werden kann.

Neue Aufsichtsstelle wird eingerichtet

Die bisherige Aufsichtstätigkeit der derzeitigen, in der Leitung ehrenamtlichen, Abschlussprüferaufsichtskommission, wird laut Mitteilung aufgrund der EU-Vorgaben in eine berufsstandsunabhängige und selbstständige Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überführt. Die Kontinuität der bisherigen Aufsicht werde insbesondere durch eine weitest mögliche gesetzliche Übernahme des vorhandenen hochqualifizierten Personals gesichert, betonte Gabriel. Ein Teil der Aufgaben werde auf die bestehende Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer in der Wirtschaftsprüferkammer übertragen - unter der Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsichtsstelle.

Strengere Vorgaben für Abschlussprüfer

Entsprechend den europäischen Vorgaben sieht der Gesetzentwurf neue oder strengere berufsrechtliche Regelungen, etwa zum Qualitätssicherungssystem, zu den Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer und zu Dokumentationspflichten vor. Zur Vermeidung übermäßiger bürokratischer Belastungen sollen insbesondere für kleinere und mittelgroße Prüferpraxen zulässige Erleichterungen umgesetzt werden. Für die vereidigten Buchprüfer wird zudem die Möglichkeit einer verkürzten Prüfung zum Wirtschaftsprüfer wieder eingeführt.

Neuordnung der Berufsaufsicht

Ferner werden die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren neu geordnet, so dass eine einheitliche und zügige Sanktionierung von Berufspflichtverstößen ermöglicht wird. Konnten Sanktionen bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden, so ist dies jetzt auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich. Neu ist auch, dass Berufspflichtverstöße, die bei einer Qualitätskontrolle festgestellt werden, zu berufsaufsichtlichen Verfahren und Sanktionen führen können (Aufhebung der sog. Firewall). Damit seien wirksame und verhältnismäßige Sanktionen gegen Verstöße möglich, heißt es seitens der Regierung.

Abschlussprüferrichtlinie bis 2016 umzusetzen

Ferner weist die Regierung darauf hin, dass die EU-Abschlussprüferreform (Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG und Verordnung (EU) Nr. 537/2014) bis zum 17.06.2016 in deutsches Recht umzusetzen ist. Hinsichtlich der Regelungen, die die Ausgestaltung der Abschlussprüfung im Handels- und Gesellschaftsrecht betreffen, erfolge eine separate Umsetzung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, so die Regierung.