Bundesregierung beschließt Neuausrichtung des Sachverständigenrechts

Zitiervorschlag
Bundesregierung beschließt Neuausrichtung des Sachverständigenrechts. beck-aktuell, 17.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187936)
Die Bundesregierung will die Neutralität gerichtlich beauftragter Sachverständiger weiterhin gewährleisten und gleichzeitig Voraussetzungen für die Verbesserung der Qualität von Gutachten - insbesondere im familiengerichtlichen Bereich - schaffen. Dazu hat sie am 16.09.2015 den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur "Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG" beschlossen, wie das Ministerium am selben Tag mitteilte.
Vertrauen in die gerichtlichen Sachverständigen soll gestärkt werden
Der Entwurf sieht im Kern vor, die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl des Sachverständigen zu stärken. Das Gericht soll die Parteien zur Person des Sachverständigen vor dessen Bestellung anhören und ihre Einwände bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen. Zudem hat der Sachverständige unverzüglich zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die gegen seine Unparteilichkeit sprechen, und diese dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Mit dem Gesetzentwurf solle das Vertrauen in die gerichtlichen Sachverständigen, die in vielen Gerichtsverfahren eine bedeutende Rolle spielen, gestärkt werden, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Beschleunigte Erhebung des Sachverständigenbeweises
Ferner soll durch den Gesetzentwurf die Erhebung des Sachverständigenbeweises beschleunigt werden. Die lange Zeit, die das Erstellen eines Sachverständigengutachtens erfordert, sei eine Hauptursache für Verzögerungen in Gerichtsverfahren, heißt es in der Mitteilung. Zur effektiven Verfahrensbeschleunigung habe das Gericht dem Sachverständigen eine Frist zur Übermittlung des Gutachtens zu setzen. Das Gericht solle im Fall einer unentschuldigten Fristüberschreitung ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro festsetzen können. Der Sachverständige habe deshalb bereits bei seiner Beauftragung zu prüfen, ob er das Gutachten voraussichtlich fristgerecht erstellen kann, und dem Gericht anzuzeigen, falls er die Frist nicht einhalten kann, so dass das Gericht in diesem Fall frühzeitig einen anderen Sachverständigen bestellen kann.
Verbesserungen bei Begutachtung in Kindschaftssachen
Darüber hinaus sollen in Kindschaftssachen zur Verbesserung der Qualität der Gutachten Qualifikations-Anforderungen für Sachverständige gesetzlich vorgegeben werden. Dazu erarbeiten ergänzend zu dem Gesetzentwurf die Berufsverbände der einschlägigen Sachzverständigen gemeinsam mit Vertretern der juristischen Berufsverbände Mindestanforderungen an die Qualität von Gutachten im Kindschaftsrecht, die noch in diesem Jahr veröffentlicht werden sollen. Diese Standards, die auch in die Qualifikation der Gutachter einfließen werden, sollen es den Familiengerichten ermöglichen, den für den Einzelfall geeigneten Sachverständigen zu finden und zu beauftragen.
Änderung der ZPO und des FamG
Der Entwurf enthält zum einen Änderungen der Zivilprozessordnung, die über Verweisungsvorschriften auch in den Verfahren der Fachgerichtsbarkeiten, in Insolvenzverfahren sowie in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich entsprechende Anwendung finden. Darüber hinaus enthält der Entwurf Einzeländerungen des FamFG selbst.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesregierung beschließt Neuausrichtung des Sachverständigenrechts. beck-aktuell, 17.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187936)



