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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Verbraucherstreitbeilegung

„Das unsichtbare Recht“

Die Bundesregierung hat am 27.05.2015 einen Gesetzentwurf zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung beschlossen. Dies teilte das Bundesjustizministerium mit. Mit dem geplanten Gesetz soll der rechtliche Rahmen für ein flächendeckendes Angebot zur Verbraucherschlichtung geschaffen werden.

Flächendeckender Zugang zur Verbraucherschlichtung

Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten umgesetzt und die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten durchgeführt werden. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz enthält laut Ministerium die wesentlichen Anforderungen an Verbraucherschlichtungsstellen und regelt das Verfahren. Private Schlichtungsstellen, die diese Anforderungen erfüllen, könnten sich von den zuständigen Behörden anerkennen lassen. Der Entwurf sehe zudem die Einrichtung von ergänzenden Universalschlichtungsstellen durch die Länder vor, um flächendeckend den Zugang von Verbrauchern zu Streitbeilegungsstellen zu gewährleisten.

Unternehmer müssen über Teilnahme an Verbraucherschlichtung informieren

Das Angebot der außergerichtlichen Streitbeilegung ergänze den gerichtlichen Rechtsschutz, der durch das vorgeschlagene Gesetz nicht beschränkt werde, so das Ministerium weiter. Die Teilnahme an den Streitbeilegungsverfahren sei freiwillig. Unternehmer müssten künftig auf ihrer Webseite oder mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar und verständlich darüber informieren, ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilnehmen oder nicht. Ausgenommen seien Kleinstunternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten.

Bisherige branchenspezifische Schlichtungsstellen bleiben erhalten

Eine Festlegung auf bestimmte Konfliktbeilegungsverfahren ist dem Minsiterium zufolge grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Schlichtungsstellen könnten diese in ihren Verfahrensordnungen selbst bestimmen. Bereits vorhandene branchenspezifische Schlichtungsstellen – beispielsweise bei Finanzdienstleistungen, Energieversorgung und im Personenverkehr – hätten sich in der Praxis bewährt und genössen bei den beteiligten Unternehmen und Verbrauchern wachsende Akzeptanz. Sie sollen erhalten bleiben, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen würden angepasst.