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Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim Girokonto für jedermann

Revitalisierte VwGO

Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 18.12.2015 umfangreich zum geplanten Girokonto für jedermann Stellung genommen (BR-Drs. 537/15 (B)). Unter anderem bei den Kündigungsmöglichkeiten der Banken und den Kontokosten sieht der Bundesrat noch Handlungsbedarf. Er schlägt auch Änderungen im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Vergleichswebsites vor.

Grundlegende Dienste zum Beispiel für Obdachlose und Asylsuchende

Durch die Einführung eines Basiskontos sollen insbesondere Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete am täglichen Leben teilhaben. Es ermöglicht grundlegende Dienste: Hierzu zählen Ein- oder Auszahlungen ohne Kreditgeschäft sowie das Lastschrift-, Überweisungs- und Zahlungskartengeschäft.

Kontogebühren sollen transparenter werden

Das geplante Zahlungskontengesetz soll zudem die Transparenz bei den Kontogebühren verbessern: Banken müssen Verbraucher künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über die Entgelte informieren, die für die Kontoführung anfallen. Auch ein vereinfachter Wechsel der Bank ist vorgesehen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 537/15) wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.