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Bundesrat hält geplante Rechtsvereinfachung bei Hartz IV für nachbesserungsbedürftig

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Die Bundesregierung plant einen Bürokratieabbau beim Arbeitslosengeld II. Leistungsberechtigte Personen sollen durch den Gesetzentwurf (BR-Drs. 66/16) künftig schneller Klarheit über ihre Rechtsansprüche erhalten. Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf in vier Bereichen für verbesserungsbedürftig. Dies geht aus seiner Stellungnahme vom 18.03.2016 hervor (BR-Drs. 66/16 (B)). So seien die Eingliederungsleistungen weiterzuentwickeln, die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzugleichen sowie die Leistungen und Finanzierung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe fortzuentwickeln und weitere generelle Rechtsvereinfachungen vorzunehmen.

Unter anderem längerer Regelbewilligungszeitraum für Hartz IV

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung etwa Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Anspruchsvoraussetzungen für die Grundsicherung, die Ermittlung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie das Verfahrensrecht vereinfachen. Der Regelbewilligungszeitraum für Hartz IV soll von sechs auf zwölf Monate erhöht werden. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie wird anschließend gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und einer Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag zur Beratung eingebracht.