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Bundesrat gibt Grünes Licht für Integrationsgesetz

Carl von Ossietzky

Nachdem auch der Bundesrat am 08.07.2016 dem Integrationsgesetz zugestimmt hat, kann die umstrittene Neuregelung in Kraft treten. Das Gesetz soll mit dem Leitgedanken "Fördern und Fordern" dazu beitragen, die Integration von Flüchtlingen zu erleichtern: durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig drohen aber auch verschärfte Sanktionen: Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, werden Leistungen gekürzt.

Integrationskurse und mehr Rechtssicherheit während der Ausbildung

Wie die Bundesregierung mitteilte, sollen mehr Flüchtlinge frühzeitig Integrationskurse besuchen können. Teilnehmerzahlen sollen erhöht und Kursträger verpflichtet werden, die Angebote zu veröffentlichen. Auszubildende erhalten nach dem neuen Gesetz eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Wer im Betrieb bleibt, erhalte künftig ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre.

Einführung der Wohnsitzregelung

Asylbewerbern kann künftig ein Wohnort zugewiesen werden. Würden zu viele Flüchtlinge in Ballungsräume ziehen, erschwere das das Eingliedern in die Gesellschaft, heißt es. Flüchtlinge sollen außerdem schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Betätigung nachgehen können. Der Bund will dafür ein Programm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" für 100.000 Asylbewerber auflegen.

Verzicht auf Vorrangprüfung

Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen leichter eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb verzichte die Arbeitsagentur – abhängig von der regionalen Arbeitsmarktlage – für drei Jahre auf die Vorrangprüfung, so die Bundesregierung weiter. Junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und andere Schutzsuchende sollten möglichst eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen und absolvieren. Um ihnen dies zu erleichtern, werde die Ausbildungsförderung nach dem neuen Gesetz für sie ausgeweitet.

Niederlassungserlaubnis anhängig von Integration

Einen umfassenden Integrationsanreiz will die Bundesregierung mit Blick auf die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis setzen. Diese bekomme künftig nur, wer als anerkannter Flüchtling Integrationsleistungen erbracht hat. Die Aufenthaltsgestattung soll für Asylsuchende künftig mit Ausstellung des Ankunftsnachweises entstehen. Damit werde sichergestellt, dass Asylsuchende rechtssicher und frühzeitig Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen bekommen, betonte die Bundesregierung in ihrer Mitteilung.