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Bundesrat billigt Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare

Schutz des Anwaltsberufs

Der Bundesrat hat das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz mit gleichstellenden Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft gebilligt. Das Gesetz zur "Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" sehe Änderungen in vielen Gesetzen und Verordnungen vor, besonders im Zivil-, Sozial- und Verfahrensrecht, erläuterte die Bundesregierung.

Überwiegend redaktionelle Änderungen

Der Text vieler Gesetze beziehe sich nun bei Vorgaben für Ehepaare auch auf Lebenspartnerschaften. Die Änderungen seien überwiegend redaktionell. So werde in zahlreichen Vorschriften der Begriff "Ehegatte" durch das Wort "Lebenspartner" ergänzt.

Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag

Die Regelung diene auch der Vereinheitlichung der Rechtsordnung. Das entspreche einer Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag. Das Gesetz sehe auch die Ausstellung einer Bescheinigung für gleichgeschlechtliche Paare vor, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit begründen wollen. Die Behörden einiger Staaten verlangen eine Bestätigung einer deutschen Behörde, dass der Begründung einer Partnerschaft auf Lebenszeit keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

Weitgehende Angleichung vollendet

In Deutschland seien Ehe und Lebenspartnerschaft damit weitgehend angeglichen, so die Bundesregierung weiter. Das gelte für das öffentliche Dienstrecht, das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, das Grunderwerbsteuerrecht und das Einkommensteuerrecht. So könnten sich Lebenspartner zum Beispiel mit Splitting-Tarif veranlagen lassen. Seit 2001 gibt es in Deutschland das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).