Bundesrat billigt Pflegereform und sieht weiteren Handlungsbedarf

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Bundesrat billigt Pflegereform und sieht weiteren Handlungsbedarf. beck-aktuell, 18.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183061)
Die umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor 20 Jahren passierte am 18.12.2015 den Bundesrat. Die Reform führt unter anderem einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ein, berichtet die Länderkammer.
5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen
Das neue Begutachtungsverfahren erfasse alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit - unabhängig davon, ob diese auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen, so der Bundesrat. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Maßgeblich für die Einstufung sei dabei der Grad der Selbstständigkeit einer Person. Leistungen der Pflegeversicherung richteten sich zukünftig allein nach dem festgestellten Pflegegrad und sollten passender als bisher auf die Versorgungsbedürfnisse hilfebedürftiger Menschen ausgerichtet werden – dabei werde insbesondere die steigende Anzahl demenzkranker Personen in den Blick genommen.
Höhere Beiträge
Das Gesetz stärke zudem die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen - zu Verbesserungen komme es im Bereich der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Zur Finanzierung werde der Beitragssatz werde erhöht. Zum Jahresanfang 2017 erhöhten sich die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens.
Bundesrat fordert Verhinderung einer Schlechterstellung von Sozialhilfeempfängern
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, die Änderungen der Pflegereform auch im Bereich der Sozialhilfe bundesgesetzlich zu normieren. Eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen, sei dabei sozialrechtlich und sozialpolitisch nicht zu vertreten. Da die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen und Länder als Träger der Sozialhilfe bereits erreicht sei, dürften diesen dabei keine Mehrkosten entstehen.
Inkrafttreten überwiegend schon im Januar 2016
Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zu Unterzeichnung vorgelegt und solle in weiten Teilen bereits im Januar 2016 in Kraft treten. Die Entschließung werde der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat billigt Pflegereform und sieht weiteren Handlungsbedarf. beck-aktuell, 18.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183061)



