Bundesrat billigt Krankenhausstrukturgesetz

Zitiervorschlag
Bundesrat billigt Krankenhausstrukturgesetz. beck-aktuell, 27.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184216)
Mehr Geld für die Pflege im Krankenhaus sowie Qualität als Maßstab für die Krankenhausplanung und -Finanzierung: Dies sind die wesentlichen Inhalte des Krankenhausstrukturgesetzes, das der Bundesrat am 27.11.2015 gebilligt hat. Das Gesetz tritt nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten weitestgehend am 01.01.2016 in Kraft.
Mehr Geld für die Pflege
Von 2016 bis 2018 werden Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro für die Pflege bereitgestellt. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch können voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden. Zusätzlich wird ein Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro Krankenhäusern einen Anreiz bieten, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten.
Qualität soll sich auszahlen
Qualität rechne sich künftig für Krankenhäuser, erläutert der Bundesrat. Sei sie zufriedenstellend, erhielten die Träger finanzielle Zuschläge. Sei sie mangelhaft, müssten die Krankenhäuser mit Abschlägen rechnen. Auch die Planung, wo Krankenhäuser mit welchen Fachabteilungen stehen, orientiere sich künftig mehr an der Qualität. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Qualitätsberichte der Krankenhäuser patientenfreundlicher zu gestalten.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Bundesrat billigt Krankenhausstrukturgesetz. beck-aktuell, 27.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184216)



