Bundesrat billigt Datenaustausch zur Terrorbekämpfung

Zitiervorschlag
Bundesrat billigt Datenaustausch zur Terrorbekämpfung. beck-aktuell, 11.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173331)
Der deutsche Verfassungsschutz kann zum Schutz vor Terroranschlägen künftig mehr Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen. Der Bundesrat hat am 08.07.2016 einen entsprechenden Bundestagsbeschluss (BR-Drs. 345/16) gebilligt. Dieser wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Länderübergreifende Dateien sollen angelegt werden können
Künftig können die deutschen Verfassungsschützer mit ausländischen Partnerdiensten – insbesondere innerhalb der EU und der NATO – gemeinsame Dateien anlegen, um Erkenntnisse über verdächtige Personen, Objekte oder Ereignisse zu teilen. Zudem dürfen bei einem Terrorverdacht die deutschen Sicherheitsbehörden auch Daten von Jugendlichen ab 14 Jahren speichern – bisher war dies erst ab 16 möglich. Dabei geht es vor allem um junge Islamisten, die nach Syrien oder in den Irak reisen, um sich Extremistenmilizen wie dem IS anzuschließen. Beim Kauf von Prepaid-Karten müssen Verkäufer und Telefonanbieter künftig anhand des Personalausweises die Identität eines Kunden überprüfen. Extremisten sollen so nicht mehr ohne weiteres anonym mobil telefonieren können. Weite Teile des Gesetzes sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Bundesrat billigt Datenaustausch zur Terrorbekämpfung. beck-aktuell, 11.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173331)



