Bundeskabinett verabschiedet BND-Kontroll-Gesetz

Zitiervorschlag
Bundeskabinett verabschiedet BND-Kontroll-Gesetz. beck-aktuell, 28.06.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173991)
Das Bundeskabinett verabschiedete am 28.06.2016 den gut 60 Seiten starken Entwurf für ein neues BND-Gesetz, das als Konsequenz aus der NSA/BND-Affäre die Kontrolle und die Arbeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf eine neue rechtliche Grundlage stellen soll. Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Eine Zustimmung der Koalitionsfraktionen von Union und SPD gilt nach monatelangen Verhandlungen als sicher.
Einrichtung externer Kontrollinstanz
Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Einrichtung einer externen Kontrollinstanz. Der BND war im Zusammenhang mit der weltweiten Datenschnüffelei des US-Geheimdienstes NSA und eigenen Abhöraktionen gegen befreundete Staaten in die Kritik geraten. Das neue unabhängige Kontrollgremium besteht aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. Die hochrangigen Juristen sollen vom Kanzleramt über brisante Aktionen informiert werden und auch über Spionage gegen Einrichtungen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten entscheiden.
Abhöraktionen bei Gefahren für innere und äußere Sicherheit zulässig
Ausdrücklich erlaubt werden dem BND Abhöraktionen auch gegen die EU oder Einrichtungen ihrer Mitgliedstaaten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So müssen die Aktionen nötig sein, um Gefahren für die innere und äußere Sicherheit zu begegnen, die Handlungsfähigkeit Deutschlands zu wahren oder "sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung" zu gewinnen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundeskabinett verabschiedet BND-Kontroll-Gesetz. beck-aktuell, 28.06.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173991)


