Bundeskabinett ebnet Weg für Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes

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Bundeskabinett ebnet Weg für Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes. beck-aktuell, 14.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182376)
Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern und die Wirkung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu erhöhen, hat das Bundeskabinett am 13.01.2016 einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) soll die Rechtslage an gesellschaftliche und technische Entwicklungen angepasst werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte.
Bisheriges Gesetz: Barrierefreiheit und Pflicht zur Gleichstellung
Das derzeit geltende Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert Barrierefreiheit und verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt, insbesondere Bundesbehörden, zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Barrierefreiheit. Es enthält unter anderem Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, zum Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen, zur Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, zur barrierefreien Informationstechnik, zum Verbandsklagerecht und zur beauftragten Person der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Behinderungsbegriff wird an Wortlaut der UN-BRK angepasst
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll weiter nachhaltig gestärkt und verbessert werden, erklärte die für den Gesetzentwurf federführende Ministerin Andrea Nahles (SPD). Der neue Behinderungsbegriff sei nicht mehr vorwiegend defizitorientiert, sondern er beschreibe den Begriff "Behinderung“ als das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind. Damit rücke er das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen zentral in den Vordergrund. Auch der UN-BRK liege dieses moderne Verständnis von Behinderung zugrunde.
Benachteiligungsverbot wird umfassender definiert
Dass BGG regelt bereits, dass Träger öffentlicher Gewalt Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen dürfen. Entsprechend der UN-BRK werde nun ergänzt, so Nahles weiter, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen eine Benachteiligung im Sinne dieses Gesetzes ist. Angemessene Vorkehrungen seien Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen alle Rechte genießen und ausüben kann, und die Träger öffentlicher Gewalt nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten. Angemessene Vorkehrungen können ganz unterschiedliche Dinge sein, etwa die Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers, die Bereitstellung einer barrierefreien PDF-Datei oder auch eine bauliche Veränderung.
Mehr Barrierefreiheit bei kleineren Bauprojekten und in Informationstechnik
Neubauten und größere Um- und Erweiterungsbauten (ab 2 Millionen Euro) des Bundes sollen bereits seit Inkrafttreten des BGG im Jahr 2002 barrierefrei gestaltet werden. Baumaßnahmen, die dieses Ausgabenvolumen nicht erreichen, sind davon bislang nicht umfasst. Künftig sollen auch im Rahmen "kleiner" Baumaßnahmen zugleich Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit durchgeführt werden, so die Sozialministerin weiter. Mit dieser Regelung würden Bundesgebäude sukzessive im Zuge ohnehin anstehender Baumaßnahmen barrierefrei gestaltet und die Barrierefreiheit des Bundes vorangetrieben. Die Internetauftritte und -angebote der Bundesbehörden seien bereits nach dem geltenden BGG grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Nun würden Regelungen für ein barrierefreies Intranet und eine barrierefreie Vorgangsbearbeitung für Beschäftigte des Bundes ergänzt. Auch die Verwendung der sogenannten "Leichten Sprache" soll zur Unterstützung von Menschen mit geistigen Behinderungen ausgeweitet werden. Laut Gesetzentwurf sollen ab dem Jahr 2018 die Bundesbehörden Menschen mit geistigen Behinderungen Bescheide auch in Leichter Sprache kostenfrei erläutern.
Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit und einer Schlichtungsstelle
Zur Unterstützung der Umsetzung von Barrierefreiheit soll eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See errichtet werden. Die Fachstelle soll zur Verbesserung der Barrierefreiheit beitragen, indem sie Behörden bei der Umsetzung von Barrierefreiheit berät und unterstützt. Darüber hinaus kann sie auch weitere Akteure, wie die Wirtschaft, in Fragen der Barrierefreiheit beraten und unter anderem zur Bewusstseinsbildung beitragen. Ferner sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und die Einführung eines Schlichtungsverfahrens zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten nach dem BGG vor. Daneben wird Verbandsklagen nach dem BGG künftig ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet.
Finanzmittel werden erhöht
Ferner sieht der Entwurf die finanzielle Förderung der Partizipation von Verbänden von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Selbstvertretungsorganisationen, durch das Ministerium vor. Die Förderung erfolge zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten, so Nahles. Dafür stünden für das Jahr 2016 Haushaltsmittel in Höhe von anteilig 500.000 Euro und ab 2017 in Höhe von einer Million Euro jährlich zur Verfügung. Gefördert werden könnten Verbesserungen der technischen Infrastruktur, Fortbildungen, Nachwuchsförderung und Ausgleiche für behinderungsbedingte Mehrbedarfe.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundeskabinett ebnet Weg für Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes. beck-aktuell, 14.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182376)



