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Bundeskabinett bringt Krankenhaus-Strukturgesetz auf den Weg

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Das Bundeskabinett hat am 10.06.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG) beschlossen. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, soll mit der geplanten Neuregelung die Qualität der Krankenhausversorgung gestärkt werden. Der Entwurf sieht neben besseren Finanzierungsmöglichkeiten für Krankenhäuser auch Anreize für eine Umstrukturierung vor. Das Gesetz soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Mehr Qualität bei Krankenhausplanung 

Qualität soll nach den Plänen der Bundesregierung als Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt werden. Die Mindestmengenregelung solle nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtssprechung rechtssicher ausgestaltet werden. Bei der Krankenhausvergütung solle künftig auch an Qualitätsaspekte angeknüpft werden. Insbesondere sollten Qualitätszuschläge und Qualitätsabschläge für Leistungen eingeführt werden. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sollten außerdem künftig patientenfreundlicher gestaltet werden, da Patienten leichter nutzbare Informationen über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus benötigten.

Voraussichtlich 6.350 neue Stellen im Bereich der Pflege

Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung (Pflege am Bett) werde ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 sollen sich die Fördermittel nach dem Entwurf auf insgesamt bis zu 660 Millionen Euro belaufen. Ab 2019 stünden dauerhaft 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch könnten nach Mitteilung des Gesundheitsministeriums voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden, die ausschließlich der Pflege am Bett zu Gute kommen sollen.

Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung

Zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung sollen künftig die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Sicherstellungszuschlägen präzisiert werden. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, sollen laut Bundesgesundheitsministerium in Abhängigkeit der vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge erhalten. Zudem solle der Investitionsabschlag für Kliniken bei der ambulanten Vergütung von 10% auf 5% halbiert werden. Die Rahmenbedingungen für Zuschläge für besondere Aufgaben würden zudem präzisiert. Die Spannweite der Landesbasisfallwerte solle ab 2016 durch eine weitere Annäherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor vermindert werden.

Neuausrichtung der Mengensteuerung in zwei Stufen

Die Neuausrichtung der Mengensteuerung erfolgt nach der geplanten Neuregelung in zwei Stufen. In einer ersten Stufe sollten Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene dazu beitragen, mit Wirkung für das DRG-System 2017 die Bewertung bei Leistungen mit wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen abzusenken oder abzustufen. In einer zweiten Stufe solle für das Jahr 2017 die Ebenenverlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene erfolgen, so das Gesundheitsministerium.

Strukturfonds zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen

Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ein Strukturfonds eingerichtet werden. Dazu würden einmalig Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten. So werde maximal ein Volumen in Höhe von einer Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder sollen den Krankenhäusern nach dem Entwurf nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugute kommen. Es bleibe dabei, dass die Bundesländer die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durchführen und die Investitionskosten für ihre Krankenhäuser in notwendigem Umfang bereitzustellen haben, betont das Ministerium.