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Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Reform des Vergaberechts

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Das Bundeskabinett hat am 20.01.2016 die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegte Verordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Laut Bundeswirtschaftsministerium schafft die Verordnung ein übersichtliches, handhabbares Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen. Die Bündelung der Vorschriften und die Digitalisierung des Verfahrens sollen dem Ministerium zufolge die Arbeit der Vergabestellen erleichtern und den Aufwand der Unternehmen für die Bewerbung um öffentliche Aufträge deutlich reduzieren.

Vergabeprozess wird digitalisiert

Das Vergaberecht sei strukturiert, gebündelt und vereinfacht worden, erklärt Gabriel. Damit würden die Verfahren in Deutschland schneller und flexibler und die Regelungen anwenderfreundlicher. Mit der Digitalisierung des Vergabeprozesses werde die Teilnahme für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. Auch erhielten Auftraggeber bei der Wahl der Verfahrensarten mehr Spielraum, so der Minister weiter.

Vorteile für energieeffizient und umweltverträglich arbeitende Unternehmen

Zudem würden die Möglichkeiten erweitert, mittelständische Interessen, aber auch soziale, umweltbezogene und innovative Ziele im Vergabeverfahren stärker zu berücksichtigen. Das komme unter anderem den Unternehmen entgegen, die bei Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit gut aufgestellt seien, sagte Gabriel. Die Verordnung ergänze die bereits im Gesetz getroffenen Erleichterungen für die Vergabe sozialer Dienstleistungen, um so Qualität und Effizienz beispielsweise bei der Vergabe von Dienstleistungen für Arbeitssuchende durch die Bundesanstalt für Arbeit weiter zu steigern.

Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien

Grundlage der Verordnung ist laut Wirtschaftsministerium das Ende 2015 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Damit erfolge die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, die bis April 2016 erfolgt sein müsse.