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Bundeskabinett beschließt Reform des Reiserechts

Schutz des Anwaltsberufs

Das Bundeskabinett hat am 02.11.2016 einen Gesetzentwurf zur Reform des Reiserechts beschlossen. Dies teilte das Bundesjustizministerium mit. Ziel sei es, mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei individuell im Internet zusammengestellten Reisen zu schaffen. Mit dem geplanten Gesetz soll die Pauschalreiserichtlinie 2015/2302/EU umgesetzt werden.

Anwendungsbereich der Pauschalreise wird ausgeweitet

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften sieht laut BMJV den Vorgaben der Richtlinie entsprechende Regelungen vor, die den Schutz bei individuell zusammengestellten Reisen erhöhten. So werde insbesondere der Anwendungsbereich der Pauschalreise ausgeweitet. Außerdem werde die neue Kategorie der Vermittlung "verbundener Reiseleistungen" eingeführt, die den Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung verpflichte.

Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen wird angepasst

Soweit die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber Spielräume belasse, strebe der Entwurf einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Unternehmen der Tourismuswirtschaft einerseits und der Verbraucherinteressen andererseits an. Er enthalte, soweit aufgrund der Richtlinienvorgaben möglich, Klarstellungen und Konkretisierungen, um die Rechtsanwendung zu erleichtern. Über die 1:1-Umsetzung hinaus sehe der Gesetzentwurf Anpassungen der Vorschriften über Gastschulaufenthalte und das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen vor, um das derzeitige Schutzniveau zu erhalten.