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Bundeskabinett beschließt Entwurf für Hochwasserschutzgesetz II

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Das Bundeskabinett hat am 02.11.2016 einen Entwurf für ein Hochwasserschutzgesetz II beschlossen. Dies teilte das Bundesumweltministerium mit. Ziel sei es, die Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu erleichtern und zu beschleunigen.

Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen 

Die Neuregelung soll das von Ländern und Bund getragene nationale Hochwasserschutzprogramm mit einem Umfang von 5,5 Milliarden Euro rechtlich flankieren, schreibt das Ministerium. Mit ihr sollen die Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen vereinfacht werden, ohne dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden. Vorgesehen sei beispielsweise ein Vorkaufsrecht für Grundstücke, die für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden. Außerdem sollen Gerichtsverfahren gegen genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt werden, indem die erste Instanz der Verwaltungsgerichte wegfalle.

Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen in Risikogebieten

Mit dem neuen Gesetz würden auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern, so das Ministerium weiter. Hierzu gehörten beispielsweise das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten. Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das geplante Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser beispielsweise durch weitere Entsiegelungen einzudämmen.