Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundeskabinett beschließt Änderung des Raumordnungsgesetzes

Vergessene Anrechte

Die Bundesregierung hat am 26.10.2016 den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Entwurf zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Danach soll künftig die Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Prüfung von Projektalternativen bereits im Raumordnungsverfahren obligatorisch sein. Die Raumordnungsverfahren sind den Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) von großen Projekten wie dem Bau von Autobahnen und Schienenstrecken vorgelagert.

Maritime Raumordnung wird geregelt

Mit dem neuen Raumordnungsgesetz soll zudem die europäische Richtlinie zur maritimen Raumplanung (RL 2014/89/EU) umgesetzt werden. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, gibt es in Deutschland seit 2009 Raumordnungspläne in der Ost- und Nordsee mit Festlegungen beispielsweise für die Schifffahrt, für die Offshore-Windenergie und für den Umweltschutz. Die europäische Richtlinie schreibe dies nun für alle EU-Länder vor. Mit der Pflicht zur grenzüberschreitenden Abstimmung werde sichergestellt, dass die Raumplanungen der Nachbarstaaten mit Deutschland abgestimmt werden.

Bund soll künftig länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz aufstellen können

Als dritten Punkt erlaube das Raumordnungsgesetz es dem Bund künftig, bei Bedarf länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz aufzustellen. Damit solle der Hochwasserschutz, der in Deutschland Angelegenheit der Länder ist, unterstützt werden, erläutert das Verkehrsministerium. Eine Projektgruppe des Ministeriums leite bereits vorbereitende Verfahrensschritte für die Aufstellung solcher Pläne ein.

Verkündung für Frühsommer 2017 geplant

Das neue Raumordnungsgesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es soll im Frühsommer 2017 verkündet werden.