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Bericht zu Evaluation des Kinderschutzgesetzes zeigt Verbesserungsbedarf auf

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2015 den Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Insgesamt zeigt die Evaluierung laut Bundesfamilienministerium, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2012 viel für den Schutz von Kindern erreicht wurde. Gleichzeitig werde deutlich, dass weitere Verbesserungen im Kinderschutz notwendig sind.

Vernetzung zwischen Behörden funktioniert

Nach dem Bericht funktioniert die Vernetzung der wichtigen Akteure im Kinderschutz gut. Hausbesuche würden flächendeckend zur Einschätzung von Gefährdungslagen durchgeführt. Jugendämter informierten sich gegenseitig verstärkt über Hinweise zu Kindeswohlgefährdungen. Aufgrund einschlägiger Eintragungen im Führungszeugnis würden schätzungsweise jährlich rund 100 Personen von Tätigkeiten in der Kinder-und Jugendhilfe ausgeschlossen. Eltern, schwangere Frauen und werdende Väter würden verstärkt über Hilfs- und Beratungsangebote informiert. Werdende und junge Eltern würden von den Angeboten der Frühen Hilfen erreicht – zum Beispiel durch den Einsatz von Familienhebammen oder durch Elternbegleiter.

Kinderschutz noch ausbaufähig

Die Evaluierung zeige aber auch Verbesserungsbedarf auf. So müsse die Befugnisnorm, die es Berufsgeheimnisträgern erlaubt, das Jugendamt unter bestimmten Bedingungen über Gefährdungen des Wohls eines Kindes zu informieren, verständlicher formuliert werden, damit zum Beispiel Ärzte sie besser anwenden können. Ärzte, die dem Jugendamt in Verdachtsfällen Daten übermitteln, wollten zudem auch ein "Feedback", wie es mit dem Kind weitergeht. Das solle ermöglicht werden. Auch Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche müssten weiter gestärkt werden. Daher solle geprüft werden, in welcher Form externe und unabhängige Stellen (Ombudsstellen) geschaffen werden können. Auch reiche es nicht aus, nur die Jugendämter und ihre Einrichtungen zur Qualitätsentwicklung zu verpflichten – auch die freien Träger würden daher in diese Aufgabe mit eingebunden. Pflegekinder und ihre Familien müssten gestärkt werden. Vor allem bei Dauerpflegeverhältnissen gelte es zu prüfen, wie in den gesetzlichen Regelungen mehr Stabilität der Familiensituation sichergestellt werden kann. Jugendämtern und Trägern sollte die Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ermöglicht werden, um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern. Schließlich sollte die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen weiter verbessert werden.

Schwesig strebt Gesamtreform der Kinder- und Jugendhilfe an

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, 2016 das Gesetzesvorhaben zur Gesamtreform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg zu bringen. Ziel sei es, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Leistungssystem weiterzuentwickeln, das Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter einem Dach zusammenführt.