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Bundesdatenschutzbeauftragte nennt Bedingungen für mehr Videoüberwachung

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Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhof (CDU) hat die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum an Bedingungen geknüpft. "Das grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht muss dabei selbstverständlich gewahrt werden", sagte sie der Zeitung "Die Welt" (Ausgabe vom 27.10.2016). Ganz allgemein gelte, dass das berechtigte Interesse an einer Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf öffentlichen Plätzen mit den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen abzuwägen sei.

Hintergrund: De Maizière plant Ausbau der Videoüberwachung

Voßhof reagierte auf die Absicht von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), als Konsequenz aus den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg im Sommer 2016 die Videoüberwachung auszubauen. Vor allem für private Betreiber soll das Installieren von Kameras in Einkaufszentren und auf Parkplätzen rechtlich erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor.

Keine Überwachung konkreter Personen

De Maizière sieht dabei keine Datenschutzprobleme. "Das ist ein sehr gutes Mittel, um Straftäter zu überführen, aber es ist nicht geeignet oder beabsichtigt, unbescholtene Bürger zu überwachen", sagte der CDU-Politiker dem Sender MDR. Bei einer solchen Videoüberwachung, die es jetzt schon an Bahnhöfen und in Zügen gebe, würden keine konkreten Personen überwacht, stattdessen werde nur ein Bewegungsablauf unbekannter Menschen aufgezeichnet. Wenn es keine Vorfälle gebe, würden diese Daten nach einigen Stunden oder Tagen gelöscht, erläuterte der Bundesinnenminister. "Aber wenn man jetzt eine konkrete Straftat hat, kann man feststellen, ist diese Person bekannt, ist sie woanders aufgetaucht?"