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Brandenburg schlägt Konzentration von Asylverfahren nach Herkunftsländern vor

Vergessene Anrechte

Brandenburg setzt sich für eine Entlastung der Richter bei gerichtlichen Asylstreitigkeiten ein. In seinem Gesetzentwurf (BR-Drs. 409/15) schlägt das Land vor, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, bei den Verwaltungsgerichten eine Konzentration nach Herkunftsländern vorzunehmen.

Einarbeitung in Situation der Herkunftsländer belastet vor allem kleinere Verwaltungsgerichte

Die in den Verfahren erforderliche Einarbeitung der Richter in die allgemeine, politische und kulturelle Situation der jeweiligen Herkunftsländer bedeute insbesondere für kleinere Verwaltungsgerichte eine erhebliche Belastung, erläutert das Land Brandenburg. Diese könne durch Konzentration der Verfahren nach Herkunftsländern deutlich reduziert werden, was auch zu personellen Entlastungseffekten führen würde. Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 25.09.2015 zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.