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BKartA-Tagung

Wettbewerbsexperten diskutieren über Thema "Wettbewerb und Verbraucherverhalten"

Klageindustrie

Auf Einladung des Bundeskartellamtes trafen sich am 06.10.2016 bei der Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht über 100 Wettbewerbsexperten zur Diskussion und zum Gedankenaustausch über das Thema "Wettbewerb und Verbraucherverhalten – Konflikt oder Gleichlauf zwischen Verbraucherschutz und Kartellrecht?“ Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob Verbraucherschutz auch in Deutschland stärker behördlich durchgesetzt werden sollte.

Zusammenführung von Kartellrechts- und Verbraucherrechtsdurchsetzung diskutiert

Viele Teilnehmer waren der Ansicht, dass das bestehende überwiegend privatrechtlich organisierte System durchaus Lücken und Vollzugsdefizite aufweise, so zum Beispiel im Zusammenhang mit den AGBs von Internetunternehmen. Intensiv diskutiert wurde auch der mögliche institutionelle Rahmen einer behördlichen Verbraucherrechtsdurchsetzung. Einerseits wurde die Sorge geäußert, der Wettbewerbsschutz könnte bei einer Zusammenführung von Kartellrechts- und Verbraucherrechtsdurchsetzung leiden. Andererseits wurde vielfach eine Befassung des Bundeskartellamtes mit einem klar abgegrenzten und zugewiesenen Bereich der kollektiven Verbraucherinteressen – dem positiven Beispiel der Niederlande und anderer Staaten folgend – durchaus als eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Systems angesehen.

BKartA-Vizepräsient: Kartell- und Verbraucherrecht gehen oft Hand in Hand

Für Konrad Ost, dem Vizepräsidenten des Bundeskartellamtes, gehen das Kartellrecht und das Verbraucherrecht gerade in der digitalen Ökonomie oft Hand in Hand. Nicht nur die Marktmacht einiger Internetkonzerne könne Verbraucherinteressen massiv beeinträchtigen. Oft sei der Verbraucher dem Anbieter digitaler Dienste ganz unabhängig von dessen Größe unterlegen. Deshalb können laut Ost verbraucherschützende Maßnahmen nachhaltig nur dann funktionieren, wenn sie die Auswirkungen auf den jeweiligen Markt und die Reaktionsmöglichkeiten der Unternehmen hinreichend berücksichtigen. "Wenn die Märkte nicht zum Wohle der Verbraucher funktionieren, kann mal das Kartellrecht, mal das Verbraucherrecht den sinnvolleren Lösungsansatz bringen. Daher sollte man immer beide Rechtsbereiche im Blick haben“, erklärte der BKartA-Vize.

Arbeitskreis Kartellrecht tagt seit über 40 Jahren

Der Arbeitskreis Kartellrecht setzt sich zusammen aus zahlreichen Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Seit über 40 Jahren finden in diesem Rahmen jährliche Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt, wie das Bundeskartellamt am 11.10.2016 mitteilte.