Berlin reicht Verfassungsklage gegen Zensus 2011 ein

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Berlin reicht Verfassungsklage gegen Zensus 2011 ein. beck-aktuell, 24.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190166)
Der Berliner Senat hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Zensus 2011 eingereicht. Wie die Innenverwaltung am 23.07.2015 mitteilte, wurde der Schriftsatz am Vortag nach Karlsruhe geschickt. Der rot-schwarze Senat wehre sich damit gegen ein "verfassungswidriges Gesetz, das auch erhebliche finanzielle Folgen hat", erklärte Innensenator Frank Henkel (CDU).
1,6 Milliarden Euro Mindereinnahmen nach Volkszählung
Nach den im Mai 2013 veröffentlichten Zahlen der Volkszählung 2011 leben in Deutschland 80,2 Millionen Menschen – und damit 1,6 Millionen weniger als bis dahin angenommen. Berlins Gesamtbevölkerung wurde um rund 180.000 auf 3,3 Millionen Einwohner nach unten korrigiert. Von 2011 bis zum 30.06.2015 bescherte das dem Senat 1,6 Milliarden Euro an Mindereinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, wie die Finanzverwaltung kürzlich vorrechnete.
Zweifel an Erhebungsmethode
"Der Berliner Senat hat erhebliche Zweifel sowohl an der Richtigkeit der im Zensus 2011 festgestellten amtlichen Bevölkerungszahl als auch darüber, ob diese Feststellung überhaupt auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruht", hieß es. Das Verfassungsgericht solle in dem angestrengten Normenkontrollverfahren die Verfassungsmäßigkeit der Volkszählung grundsätzlich klären. Berlin zweifelt vor allem eine 2011 erstmals angewendete Erhebungsmethode an.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Berlin reicht Verfassungsklage gegen Zensus 2011 ein. beck-aktuell, 24.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190166)



