Bayern will Einsatz krimineller V-Leute erlauben

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Bayern will Einsatz krimineller V-Leute erlauben. beck-aktuell, 26.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180131)
Die bayerische Staatsregierung will in einem heftig umstrittenen neuen Gesetz dem Verfassungsschutz den Einsatz krimineller V-Leute ausdrücklich erlauben. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stellte am 25.02.2016 im Landtag einen Entwurf vor, der den bayerischen Verfassungsschützern neue Überwachungsmöglichkeiten geben würde.
Straftaten sollen nicht unbedingt verfolgt werden
So sollen verdeckte Ermittler und V-Leute eingesetzt werden können, "auch wenn dadurch ein Straftatbestand verwirklicht wird", wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Die Staatsanwaltschaften sollen darüber hinaus eventuelle Straftaten von Ermittlern oder V-Leuten nicht unbedingt verfolgen müssen.
Schwerverbrecher als V-Leute für Spitzeldienste
In Ausnahmen soll der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit bekommen, verurteilte Schwerverbrecher als V-Leute für Spitzeldienste anzuheuern – ausgenommen sollen nur Mörder und Totschläger sein. "Wir müssen unsere freiheitliche Demokratie aktiv schützen", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). SPD, Freie Wähler und Grüne meldeten schwere Bedenken an.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bayern will Einsatz krimineller V-Leute erlauben. beck-aktuell, 26.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180131)



