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Arbeitskreis Kartellrecht diskutierte über Internetplattformen

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Der Arbeitskreis Kartellrecht tagte am 01.10.2015 auf Einladung des Bundeskartellamtes zum Thema "Digitale Ökonomie – Internetplattformen zwischen Wettbewerbsrecht, Privatsphäre und Verbraucherschutz". Dies hat das BKartA am 05.10.2015 mitgeteilt. Im Fokus der Diskussion hätten die richtige konzeptionelle Erfassung von Internet-Plattformen sowie mögliche Wettbewerbsbeschränkungen gestanden.

Internetplattformen entziehen sich herkömmlichen Kategorien

Über 100 Wettbewerbsexperten diskutierten über die Herausforderungen, vor die Plattformen der digitalen Ökonomie wie Google, Amazon, Facebook und Apple das Kartellrecht stellen. Die Diskussion habe verdeutlicht, dass Internetplattformen sich in wichtigen Punkten etablierten Kategorien der  Rechtsordnung entziehen und die Logik bestehender Regulierung durchkreuzen, so das BKartA. Gleichzeitig hätten sich in vielen Bereichen von internetbasierten Plattform-Angeboten Marktstrukturen entwickelt, die durch einen führenden oder sogar dominierenden Anbieter gekennzeichnet seien. Kontrovers sei erörtert worden, ob die Wettbewerbsbehörden früher und häufiger in diese dynamischen Märkte eingreifen sollten. Die Teilnehmer seien sich aber einig gewesen, dass es entscheidend darauf ankomme, inwieweit Märkte bestreitbar und Marktzutritte möglich erscheinen.

Debatte über richtige konzeptionelle Erfassung von Internet-Plattformen und mögliche Wettbewerbsbeschränkungen

Vor dem Hintergrund praktischer Fälle der Europäischen Kommission und des BKartA – wie zum Beispiel der Übernahme von WhatsApp durch Facebook, der aktuellen Fusionspläne von Immobilien- und Partnervermittlungsplattformen in Deutschland, der Preisparitätsklauseln von Amazon Marketplace sowie dem Google-Verfahren der Kommission – hätten die Teilnehmer intensiv über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und Schadenstheorien sowie die richtige konzeptionelle Erfassung von Internet-Plattformen diskutiert, schreibt die Behörde weiter. Laut BKartA schätzten die Diskutanten das Kartellrecht und die Kartellrechtsanwendung grundsätzlich als flexibel genug ein, um den Herausforderungen der digitalen Ökonomie zu begegnen. Die Frage, ob legislative Maßnahmen notwendig seien, sei umstritten gewesen. Einige Teilnehmer hätten Vorschläge für Ergänzungen der bestehenden Kartellrechtsordnung gemacht.