Anwaltverein fordert Abschaffung des "Publizistischen Landesverrats"

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Anwaltverein fordert Abschaffung des "Publizistischen Landesverrats". beck-aktuell, 03.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189826)
Nach dem Bekanntwerden von Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Netzpolitik.org wegen "Publizistischen Landesverrats" fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Abschaffung der fraglichen Strafnorm. Der Strafatbestand sei seit jeher kritisiert worden, da er ein staatliches Vorgehen gegen einen kritischen Journalismus ermöglicht. Deswegen sei in den vergangen Jahren und Jahrzehnten zu Recht praktisch kein Gebrauch von der Möglichkeit gemacht worden, gestützt auf das Strafgesetzbuch wegen der öffentlichen Bekanntmachung von Staatsgeheimnissen gegen Presseorgane vorzugehen. Dies allein reiche aber nicht aus, um die Freiheit der Berichterstattung sicherzustellen, meint der DAV. Die Norm müsse abgeschafft werden.
DAV fordert Sicherstellung straffreier Berichterstattung
DAV-Präsident Ulrich Schellenberg verweist auf die Veröffentlichung der Edward Snowden-Dokumente, mit der "der größte Abhörskandal der Welt publik gemacht" worden sei. Es bestehe ein fundamentales Interesse der Öffentlichkeit, über solche Vorgänge aufgeklärt zu werden. Das gelte insbesondere dann, wenn es um millionenfache Eingriffe in die Grundrechte geht, so Schellenberg. Dass die Weitergabe von Staatsgeheimnissen strafbar ist, habe seine Richtigkeit. Zu Recht könnten aber Journalisten in den USA, die bereits durchgesickerte Informationen veröffentlichen, nicht bestraft werden, sodass die Möglichkeit einer straffreien Berichterstattung gewährleistet sei.
Quellenschutz allein nicht ausreichend
Nach Ansicht des DAV muss es der Presse möglich sein – und es sei sogar ihre Aufgabe – solche Informationen zu veröffentlichen, um der wichtigen Aufgabe einer kritischen Berichterstattung gerecht zu werden. Es entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Journalisten auch dann, wenn ihnen Informationen zugespielt werden, die aus einer Straftat stammen, ihre Informanten nicht preisgeben müssen. Dies verdeutliche, welch außerordentlich hohen Stellenwert das BVerfG der Meinungs- und Pressefreiheit einräumt. Es müsse sichergestellt werden, dass nicht nur das Privileg des Quellenschutzes gewährt wird, sondern die Presse auch die daraus gewonnenen Informationen verwerten kann.
- Redaktion beck-aktuell
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Anwaltverein fordert Abschaffung des "Publizistischen Landesverrats". beck-aktuell, 03.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189826)



