Jurist
Weiterverbreiten eines Haftbefehls im Netz ist strafbar
Wer einen Haftbefehl im Netz teilt, macht sich einem Experten zufolge strafbar und muss mit Schadenersatzforderungen rechnen. "Wer so ein Dokument im Internet verbreitet, macht sich genauso strafbar wie derjenige, der das Material weitergibt", sagte Medienrechtler Ernst Fricke von der Katholischen Universität Eichstätt im Zusammenhang mit einem veröffentlichten Haftbefehl zum Fall Chemnitz am 29.08.2018 der Deutschen Presse-Agentur.