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Anti-Terror-Gesetz passiert französische Nationalversammlung

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Frankreichs Nationalversammlung hat für schärfere Sicherheitsgesetze zum Kampf gegen den Terrorismus gestimmt. Die Abgeordneten nahmen den Entwurf am 08.03.2016 in erster Lesung mit breiter Mehrheit an. Die Reform soll Ermittlern mehr Kompetenzen geben, um gegen Terroristen und organisierte Kriminalität vorzugehen. Das Gesetz wurde nach den Pariser Anschlägen vom November 2015 mit 130 Toten auf den Weg gebracht, war nach Angaben des Justizministeriums aber bereits vorher vorbereitet worden. Es muss als Nächstes im Senat beraten werden.

Kritik: Einführung von Notstands-Maßnahmen ins normale Strafrecht

474 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 32 dagegen, weitere 32 enthielten sich. Kritiker bemängelten allerdings, dass das Vorhaben Notstands-Maßnahmen ins normale Strafrecht aufnehme. Der Text sieht unter anderem vor, dass Menschen bei Identitätskontrollen bis zu vier Stunden festgehalten werden können, wenn ihr Verhalten einen Terrorverdacht nahelegt. Zusätzlich soll dabei auch Gepäck durchsucht werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft soll Hausdurchsuchungen unter Bedingungen auch nachts anordnen können. Rückkehrer aus Kampfgebieten von Terrorgruppen können einen Monat unter Hausarrest gestellt werden.

Nutzung neuer technischer Ermittlungsmethoden beschlossen

Auch die Regeln für den Schusswaffeneinsatz der Sicherheitskräfte in Situationen wie den November-Anschlägen sollen gelockert werden. Staatsanwälte und Ermittlungsrichter sollen neue technische Ermittlungsmethoden nutzen können. Zudem nimmt das Gesetz auch die Finanzströme von Terrorgruppen ins Visier und soll das Strafverfahren modernisieren.