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Anhörung

Experten zweifeln zum Teil an Verfassungsmäßigkeit des Asylpakets II

Carl von Ossietzky

Bei einer Anhörung des Bundestags-Innenausschusses am 22.02.2016 haben Sachverständige das geplante Asylpaket II (BT-Drs. 18/7538) kontrovers diskutiert. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Scharfe Kritik erfuhr danach unter anderem die geplante Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. So halte der Deutsche Anwaltverein (DAV) dies für verfassungswidrig.

BAMF erwartet beschleunigte Verfahren

Zustimmung erfuhr der Gesetzentwurf unter anderem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Deutschen Landkreistag. Man erhoffe sich allein schon durch die bessere Erreichbarkeit der Asylbewerber eine Beschleunigung der Verfahren, sagte Ursula Gräfin Praschma vom BAMF. Bislang habe das BAMF eine Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens an die Bewerber schicken und eine einmonatige Frist abwarten müssen. Dies sei nun nicht mehr nötig, so Gräfin Praschma. Ihrer Ansicht nach sollte das beschleunigte Verfahren bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsländern sowie bei Folgeanträgen angewandt werden.

Deutscher Landkreistag fordert: Nordafrikanische Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklären

Der Gesetzentwurf greife viele Anregungen aus den Kommunen auf, sagte Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag. So ist aus seiner Sicht die Regelung, wonach die Aufenthaltsgestattung erlischt, wenn ein Antragsteller seiner Verpflichtung, in einer bestimmten Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, nicht nachkommt, "ein wirksames Instrument zur Durchsetzung der Residenzpflicht". Auch die Regelung, wonach lediglich lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen ein Abschiebungshindernis darstellen, begrüßte Ruge. Zugleich sprach er sich dafür aus, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die nordafrikanischen Staaten zu erweitern.

DAV: Aussetzung des Familiennachzugs verfassungswidrig

Ablehnung erfuhr der Gesetzentwurf durch den Deutschen Anwaltsverein (DAV). Dessen Vertreter Berthold Münch nannte die Vorlage integrationspolitisch verfehlt und in Teilen verfassungswidrig. Es sei auch keineswegs mit einer Beschleunigung der Verfahren zu rechnen, befand er. Außerdem müsse der Beratungsanspruch bei den beschleunigten Verfahren gesetzlich festgeschrieben werden. Keine Zustimmung fand bei Münch auch die Aussetzung des Familiennachzugs. Der Schutz der Familie sei ein grundlegendes Verfassungsgut, so Münch.

Diakonie kritisiert unter anderem Kürzung der SGB-II-Regelsätze

Auch Petra Zwickert von der Diakonie Deutschland kritisierte die Regelungen zum Familiennachzug scharf. Zwar seien davon nur wenige betroffen, doch seien das diejenigen, die den meisten Schutz benötigten. Die geplante Kürzung der SGB-II-Regelsätze nannte sie integrationspolitisch falsch und verfassungsrechtlich bedenklich. Die Kritik der Diakonie richtete sich auch in Richtung der "Beweislastumkehr" bei der Frage des Abschiebestopps aus gesundheitlichen Gründen. Die Annahme, Asylbewerber würden ihre Krankheit vortäuschen, um im Land bleiben zu können, sei falsch, sagte Zwickert.

Wissenschaftler: Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen

Das Schnellverfahren sei eine Kann-Bestimmung, die die Einzelfallprüfung nicht ausschließe und daher "weniger dramatisch ist als viele denken", sagte Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz. Was den Beratungsanspruch im beschleunigten Verfahren angeht, so vertrat er die Ansicht, dass es Beratungsangebote geben müsse, ein Anspruch darauf aber gesetzlich nicht festgeschrieben werden sollte.

UNHCR: Informationspflichten müssen gesetzlich verankert werden

Roland Bank von der UNHCR-Vertretung in Deutschland sprach sich hingegen für eine gesetzliche Verankerung der Informationspflichten aus. Derzeit seien die Asylbewerber oftmals ohne Kenntnisse über die Verfahren. Die Aussetzung des Familiennachzugs nannte Bank eine Gefahr für die Integration. Zudem sorge das dafür, dass sich Familienangehörige auf den oftmals gefährlichen Weg nach Deutschland machen würden.