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Anhörung

Daten- und Verbraucherschützer kritisieren geplante Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme

Klageindustrie

In einer Anhörung des Wirtschafts- und Energieausschusses des Bundestags zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende (BT-Drs. 18/7555) haben Daten- und Verbraucherschützer Kritik geäußert. Wie der parlamentarische Pressedienst am 14.04.2016 mitteilte, sehen die Verbraucherschützer in den geplanten technischen Vorgaben für intelligente Messsysteme ein Einfalltor für eine kostenintensive Einbauverpflichtung für alle Haushalte. Datenschützer wiesen auf ein hohes Risiko der Ausforschung von Lebensgewohnheiten hin.

Elektroindustrie: Geringere Stromkosten für Verbraucher durch intelligente Messsysteme

Ausdrücklich begrüßt wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555) von Peter Heuell, Vorstandsmitglied des Zentralverbandes der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Nach seinen Angaben können Verbraucher mit intelligenten Messsystemen von den durch die Energiewende gesunkenen Strombörsenpreisen profitieren. Die intelligenten Systeme würden neue Tarife und Dienstleistungen ermöglichen und auch zu Energieeinsparungen von mindestens 1,5% führen. Auch die Netzausbaukosten könnten reduziert werden.

Deutscher Städtetag: Einbauverpflichtung Voraussetzung für erfolgreiche Energiewende

Tim Bagner vom Deutschen Städtetag erklärte in seiner Stellungnahme, die Digitalisierung mittels des Roll-Outs von Smart-Metern und die Definition von einheitlichen und ambitionierten Datenschutz-Standards seien eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. Die Nutzung von intelligenten Zählern sei ein dringend notwendiger Schritt, um die umweltfreundliche Erzeugung von Energie und deren Nutzung in Industrie, im Verkehr und in den Haushalten auf intelligente Weise miteinander zu vernetzen, Energieeinsparpotenziale zu generieren und die Energieeffizienz deutlich zu steigern. Boris Schucht vom Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz erklärte, die vorgeschlagenen Regelungen würden erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile bieten und seien zielführend. Er begrüßte auch, dass die Übertragungsnetzbetreiber die Daten für die Bilanzkreisabrechnung direkt zur Verfügung gestellt bekämen.

BSI sieht Datenschutz gewährleistet

Bernd Kowalksi vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärte, mit seinen Rolloutvorgaben (Einbauverpflichtungen) sichere der Entwurf eine breite Verwendung des neuen Standards. Die Regelungen zur Datenkommunikation würden zentrale Datenschutzanforderungen umsetzen und seien auch transparent für Verbraucher.

Energie- und Wasserwirtschaft gegen Aufspaltung der Zuständigkeit für abrechnungsrelevante Daten

Martin Weyand vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte, die genannten Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb würden die entstehenden Kosten nicht decken. "Um die Wirtschaftlichkeit des Rollouts sicherzustellen, muss es dabei bleiben, dass Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh den Einbau intelligenter Messsysteme nicht ablehnen können", forderte Weyand. Er lehnte auch eine Aufspaltung der Zuständigkeit für abrechnungsrelevante Daten ab. Die Verteilnetzbetreiber müssten weiterhin die Verantwortung für alle 43 Millionen Messstellen in Deutschland haben. Sie könnten das Datenmanagement leisten. Die Neuregelung sei nicht notwendig.

Datenschützer: Hohes Risiko der Ausforschung von Lebensgewohnheiten

Die gesammelten Informationen würden aber ein "hohes Ausforschungsrisiko in Bezug auf die Lebensgewohnheiten der Betroffenen" bergen, beklagte Peter Büttgen (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) in seiner Stellungnahme. "Da eine sekundengenaue Verbrauchserfassung mittels Smart Metern möglich ist, wird jede einzelne Aktivität punktuell und in Echtzeit erkennbar. Über den Tag ergibt sich somit ein Ablaufprotokoll, das wesentliche Informationen für ein Persönlichkeitsprofil enthält", so Büttgen.

Verbraucherschützer: "Ungerechtfertigter Eingriff in Verbrauchersouveränität"

Für Johanna Kardel (Verbraucherzentrale Bundesverband) handelt es sich bei dem Gesetzentwurf um einen "ungerechtfertigten Eingriff in die Verbrauchersouveränität". Trotz der weit verbreiteten Auffassung, dass intelligente Messsysteme auf Haushaltsebene nur einen geringen Nutzen stiften und keinen nennenswerten Beitrag zur Energiewende oder zur Netzdienlichkeit leisten würden, würden die Grundlagen für einen "Full-Rollout" für alle privaten Endverbraucher gelegt, heißt es in Kardels Stellungnahme. Ein Recht auf Zustimmung oder Ablehnung der Verbraucher sei nicht vorgesehen.

Erneuerbare-Energien-Branche: Hohe Umrüstungskosten in Erzeugungsanlagen

Auf ein anderes Problem machte Holger Loew (Bundesverband Erneuerbare Energien) aufmerksam: Danach werden durch das Gesetz Erzeugungsanlagen zum Einbau und zur Nutzung von Geräten verpflichtet, "die bisher nicht existieren, für die bis heute nicht einmal ein Anforderungskatalog vorliegt". Es würden hohe Kosten für die Umrüstung und den Austausch von Wechselrichtern anfallen.