AK Vorrat hält Referentenentwurf zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Zitiervorschlag
AK Vorrat hält Referentenentwurf zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. beck-aktuell, 18.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193516)
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) kritisiert scharf den vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Referentenentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Das geplante Gesetz "zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" sei verfassungswidrig, da die Datenspeicherung nach wie vor anlasslos erfolgen soll, schreibt der Arbeitskreis in einer Pressemitteilung vom 17.05.2015. Außerdem rügt er, dass ein Datenzugriff auch bei relativ geringen Delikten ermöglicht werde.
AK Vorrat: Vorratsdatenspeicherung ohne effektiven Nutzen
Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Speicherpflicht für Handy-Standortdaten und eine zehnwöchige Speicherpflicht für andere Verkehrsdaten vor. Ausgenommen von der Speicherpflicht sind nach dem Entwurf Daten von Diensten der elektronischen Post. Der AK Vorrat weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass weder im Rahmen der Evaluierung der Europäischen Kommission noch während der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof Beispiele für einen effektiven Nutzen bei der Verfolgung schwerer Straftaten hätten vorgelegt, geschweige denn eine Notwendigkeit hätte nachgewiesen werden können.
Datennutzung auch bei geringeren Delikten unverhältnismäßig
Er kritisiert zudem, dass sehr unklar geregelt sei, wann diese Daten verwendet werden dürfen. Laut Gesetzentwurf sei dies auch dann der Fall, wenn eine Straftat "mittels Telekommunikation" begangen wurde und wenn die "Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre". Strafverfolgungsbehörden könnten damit sehr leicht auf diese Daten zuzugreifen. "Damit kann auch gegen Filesharer und Trickbetrüger auf eBay vorgegangen werden", so so Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat. "Ein tiefer Eingriff in die Grundrechte für die Verfolgung solch vergleichsweise geringer Delikte ist mit dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar."
AK Vorrat moniert Gesetzgebung im Schnellverfahren
Der AK Vorrat beanstandet auch die Eile bei der Gesetzgebung. Der Gesetzentwurf solle im Eilverfahren durch den Bundestag gebracht werden und noch vor der Sommerpause in Kraft treten. "Ein solches Vorgehen verhindert bewusst jeglichen zivilgesellschaftlichen Dialog, der einer Demokratie für so einen schweren Grundrechtseingriff notwendig wäre", ergänzt Rena Tangens vom AK Vorrat. "Offenbar will die Regierung keine Argumente mehr hören, sondern ein weiteres Mal ein verfassungswidriges Gesetz beschließen."
- Redaktion beck-aktuell
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AK Vorrat hält Referentenentwurf zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. beck-aktuell, 18.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193516)



