Verbot Stuttgarter Moscheevereins ist rechtskräftig

Zitiervorschlag
Verbot Stuttgarter Moscheevereins ist rechtskräftig. beck-aktuell, 07.04.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/159996)
Das Verbot eines Stuttgarter Moscheevereins ist rechtskräftig. Die früheren Mitglieder dürfen aber einen neuen Verein gründen. Diese Regelung ist Kern eines Vergleichs, den das Land und der Rechtsanwalt des verbotenen Vereins am 07.04.2017 vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim geschlossen haben. Das Islamische Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V. war im Dezember 2015 vom Innenministerium verboten worden. Das Zentrum galt als Treffpunkt von Islamisten (Az.: 1 S 220/17 und 1 S 221/17).
Strenge Regeln für neuen Verein vereinbart
Vor dem VGH wurden für den neuen Verein strenge Regeln vereinbart. So darf er keine "Ersatzorganisation" sein. Verfassungswidrige Bestrebungen des zuvor verbotenen Vereins dürfen nicht weiterverfolgt werden. Wie der Rechtsanwalt des verbotenen Moscheevereins, Alexander R. Grundmann, sagte, habe man verabredet, dass die Mitglieder des neuen Vereins transparent arbeiten. Bei Anfragen von Staatsschutz oder auch Verfassungsschutz sollen sie Auskünfte erteilen. "Wichtig ist, dass Mitglieder des neuen Vereins keine Handlungen vornehmen, die ein neues Verbot rechtfertigen", sagte der Anwalt.
Kämpfer für Syrien rekrutiert
Der damalige baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) hatte nach dem Verbot 2015 mitgeteilt, der Verein habe Spenden für terroristische Gruppierungen gesammelt und Kämpfer für den Konflikt in Syrien rekrutiert.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- VGH Mannheim
- Keine Angabe vom 07.04.2017
- 1 S 220/17; 1 S 221/17
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Verbot Stuttgarter Moscheevereins ist rechtskräftig. beck-aktuell, 07.04.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/159996)



