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Verbraucherzentrale warnt vor automatischer Verlängerung des Reiseschutzes der Berlin Direkt Versicherung

Revitalisierte VwGO

Auf vielen Online-Reiseportalen wie fluege.de, ab-in-den-urlaub.de oder reisen.de können Verbraucher, die ihren Urlaub buchen, zusätzlich eine Reiseversicherung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG abschließen. Die Policen würden sich automatisch um ein Jahr verlängern, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg am 23.07.2015. Sie hat deshalb die Berlin Direkt Versicherung abgemahnt. Da die von der Versicherung genutzten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft seien, könnten Verbraucher ihren Vertrag rückwirkend widerrufen und ihr Geld zurückfordern.

Nicht ausreichend über Kündigungsbedingungen informiert

"In den letzten Wochen erhielten wir Beschwerden von Reisenden, denen nach der Buchung eines Urlaubs im vergangenen Jahr nun der Versicherungsbetrag für 2015 vom Konto eingezogen wurde", erläuterte Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie seien davon ausgegangen, die Reiseversicherung gelte nur für ein Jahr oder den einen gebuchten Urlaub und ende dann automatisch. Beim Abschluss des Vertrags habe die Berlin Direkt Versicherung nicht ausreichend über die Kündigungsbedingungen informiert, sagte Becker-Eiselen weiter. Es sei ärgerlich für Verbraucher, wenn sie für eine Police zahlen sollten, die sie gar nicht benötigten, vor allem wenn der Versicherungsschutz fast doppelt so viel koste wie im ersten Vertragsjahr. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen könnten Verbraucher ihren Vertrag rückwirkend widerrufen und ihr Geld zurückfordern. "Der Versicherer muss dann sogar die Prämie für das erste Vertragsjahr erstatten", betonte die Verbraucherschützerin.