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Reiserücktrittsversicherung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Reiseabbruch mit Unfall, nicht erst bei Abreise
Versicherter Skiurlaub

Reiseabbruch mit Unfall, nicht erst bei Abreise

Im Skiurlaub einer Familie verletzt sich die Mutter, wird noch vor Ort operiert und reist mit Ehemann und Tochter schließlich ab. Es kommt zum Streit, ab wann die Reise versicherungsrechtlich "abgebrochen" war. Das AG München sagt: Mit dem Skiunfall. 

Ohne ausreichenden Zeitpuffer zahlt die Versicherung nicht
Flug verpasst

Ohne ausreichenden Zeitpuffer zahlt die Versicherung nicht

Eine Frau verpasste ihren Flug nach Hawaii, weil ein Unfall die Zufahrt zum Flughafen blockierte. Ohne ausreichenden Zeitpuffer bestehe kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Reiserücktrittsversicherung, so das OLG Frankfurt a.M. "Unvermeidbar" sei ein Hindernis nur bei Vorsorge.

Die Termine der 32. Kalenderwoche

Die Termine der 32. Kalenderwoche

Es ist Hochsaison. Doch die Ferienzeit ist nicht nur erholsam, sondern auch juristisch riskant. Ein Querschnitt durch jüngere Gerichtsurteile aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten.

Anbieter haftet für Änderung der Reise
Kein Langstreckenflug in der Business-Klasse

Anbieter haftet für Änderung der Reise

Ein Business-Klasse-Flug in den Urlaub wurde um einen Tag verschoben – die Reisenden traten zurück. Für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit sollten sie nach Ansicht des OLG Celle eine Entschädigung erhalten: Der Veranstalter habe erhebliche Änderungen der Reise vorgenommen und hafte ohne Rücksicht auf die Erheblichkeit des Nachteils.

Nichterscheinen am Flughafen ist kein Reiserücktritt

Nichterscheinen am Flughafen ist kein Reiserücktritt

Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt das AG München auf.

Insolvenzschutz für Pauschalreisen gilt auch nach Reiserücktritt wegen Corona

Insolvenzschutz für Pauschalreisen gilt auch nach Reiserücktritt wegen Corona

Hoffnung für Verbraucher, die wegen der Corona-Pandemie von einer Pauschalreise zurückgetreten sind: Sie müssen, wenn der Reiseveranstalter inzwischen insolvent ist, nicht leer ausgehen. Die in der EU vorgeschriebene Insolvenzabsicherung greife trotz des Reiserücktritts, entschied der EuGH.

Reiserücktrittsversicherung an Auskunft medizinischer Stornoberatung gebunden

Reiserücktrittsversicherung an Auskunft medizinischer Stornoberatung gebunden

Bietet eine Reiserücktrittsversicherung eine medizinische Stornoberatung an, muss sie sich an dem Rat, den diese erteilt, auch festhalten lassen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und eine Versicherung zur Erstattung von Stornokosten verurteilt. Die Verweigerung der Zahlung sei treuwidrig.

Downgrade auf Economy Class kann Reiserücktritt rechtfertigen

Downgrade auf Economy Class kann Reiserücktritt rechtfertigen

Wurde bei einer Pauschalreise nach Kanada ein Flug in der Business Class vereinbart, so kann ein Downgrade auf Economy-Class-Plätze den Rücktritt von der Reise rechtfertigen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Erholungszweck der Reise durch das Downgrade erheblich beeinträchtigt würde, wie aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervorgeht.

Erstattung des Reisepreises bei pandemiebedingter Ungewissheit des Rückflugs

Erstattung des Reisepreises bei pandemiebedingter Ungewissheit des Rückflugs

Die Frage, ob die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt ist, darf nicht allein mit Blick auf die Anreise beurteilt werden. Laut Bundesgerichtshof kann auch die Frage, ob die Rückreise gesichert ist, von Bedeutung sein. Daher könne dem Reisenden bereits die Anreise nicht zugemutet werden, wenn die Möglichkeiten der Abreise ungewiss seien. Diese außergewöhnlichen Umstände fielen in den Risikobereich des Veranstalters.

Reiserücktrittsversicherung deckt auch Bonusmeilen ab

Reiserücktrittsversicherung deckt auch Bonusmeilen ab

Wer eine Reise bucht und sie mit erworbenen Bonusmeilen bezahlt, kann – wenn er die Reise nicht antreten kann – von seiner Reiserücktrittsversicherung auch den Wert der eingesetzten Bonusmeilen verlangen. Der Bundesgerichtshof lehnte es ab, den Entschädigungsanspruch auf Geldleistungen zu beschränken. Das würde dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers und auch dem Sinn und Zweck der Versicherung widersprechen.