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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt Microsoft wegen "Zwangsupgrades" auf Windows 10 ab

Berufe mit Haltung

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Microsoft wegen des "Zwangsupgrades" der Betriebssysteme 7 und 8 auf Windows 10 abgemahnt. Dies teilte sie am 16.12.2015 mit. "Diese Geschäftspraxis ist inakzeptabel, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt", so Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale.

Download ohne Wissen und Zustimmung der Nutzer

Die Verbraucherzentrale Baden-Württenberg reagiert damit eigenen Angaben zufolge auf die Beschwerden von Verbrauchern, die auf ihren Rechnern Windows 7 und 8 nutzen und denen ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung ein bis zu 6 GB großes Installationspaket für Windows 10 in einen versteckten Systemordner aufgespielt wurde. Erst nach dem Download würden die Nutzer gefragt, ob sie einer Installation zustimmen oder nicht, kritisiert die Verbraucherzentrale.

Verbraucherzentrale sieht in "Zwangsupgrade" unzumutbare Belästigung

Die Verbraucherzentrale sieht in dieser Praxis eine unzumutbare Verbraucherbelästigung. Denn der Nutzer müsse sich nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen. Problematisch sei ein "Zwangsdownload" beispielsweise dann, wenn wenig Speicherplatz zur Verfügung steht wie oft bei schnellen SSD-Festplatten. Auch bei Internetanschlüssen, die nur ein bestimmtes Datenvolumen im Monat zuließen, könne ein solcher "Zwangsdownload" zu Problemen führen. Die Verbraucherzentrale will die Geschäftspraxis von Microsoft nun einer gerichtlichen Prüfung unterziehen, nachdem sich das Unternehmen bisher geweigert habe, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

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