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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt LBS ab

Kein Kündigungsrecht nach 15 Jahren

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die LBS Landesbausparkasse Südwest abgemahnt. Diese sieht in Anlehnung an die neuen Musterbedingungen der Branche vom 21.03.2016 ein Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss eines Bausparvertrages. Die Bausparkasse solle zu diesem Zeitpunkt auch dann zur Kündigung berechtigt sein, wenn Verbraucher noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen haben.

Verbraucherzentrale: Bausparkassen wollen Versäumnisse der Vergangenheit richten

Mit der Abmahnung will die Verbraucherzentrale zur Not auch gerichtlich klären lassen, dass die Bausparkasse in ihren Bedingungen keine Klausel einführen darf, die sie zur Kündigung laufender Verträge berechtigt, solange Bausparer noch einen Darlehensanspruch aus diesen Verträgen ableiten können. Das neue Kündigungsrecht sei wohl eine Reaktion auf entsprechende Versäumnisse der Branche in der Vergangenheit, Kündigungsrechte zu regeln, vermutet Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Bausparkassen seien seit Jahren mit Klagen ihrer Kunden konfrontiert, die gegen eine Kündigung ihrer Bausparverträge gerichtlich vorgehen. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen würden weitere Abmahnungen, auch gegen den Verband der Privaten Bausparkassen, vorbereitet.

Weiterhin viele Kundenbeschwerden

Die Beschwerden von Verbrauchern zum Verhalten der Bausparkassen rissen weiterhin nicht ab, erklärte Nauhauser anlässlich der Veranstaltung "Verbraucherinteressen beim Bausparen in der Niedrigzinsphase" der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Die Verbraucherzentrale habe daher ihr umfangreiches Informationspaket für Verbraucher aktualisiert.

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