Gericht ermöglicht Referendum über EU-Flüchtlingsquote

Zitiervorschlag
Gericht ermöglicht Referendum über EU-Flüchtlingsquote. beck-aktuell, 04.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176741)
Das Oberste Gericht in Budapest hat grünes Licht für eine Volksabstimmung über die EU-Flüchtlingsquote gegeben. Die Richter erhoben keinen Einwand gegen das von der rechts-konservativen Regierung initiierte Referendum, berichtete die Nachrichtenagentur MTI. Das Gericht folgte damit dem positiven Entscheid der Landeswahlkommission (NVB), gegen den Oppositionelle Einspruch erhoben hatten.
Opposition kündigt Boykott an
Ungarns Bürger können nun im Sommer oder Herbst 2016 über die folgende Frage abstimmen: "Wollen Sie, dass die Europäische Union auch ohne Zustimmung des Parlaments die zwingende Ansiedlung von nicht ungarischen Staatsbürgern in Ungarn vorschreiben kann?“ Ein Termin für das Referendum steht noch nicht fest. Die Opposition kündigte einen Boykott an.
EU-Quote für Ungarn: 1.300 Asylsuchende
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban betreibt eine Politik der Abschottung gegenüber Flüchtlingen, die von fremdenfeindlichen Kampagnen begleitet wird. Unter anderen ließ er Zäune an den Grenzen Ungarns zu Serbien und Kroatien errichten. Die EU-Quote für die Aufnahme von Flüchtlingen hatte Orban von Anfang an abgelehnt. Gemäß dem Quotenbeschluss der EU sollen in den kommenden zwei Jahren 160.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf die anderen Mitgliedsländer der EU verteilt werden. Auf Ungarn würden knapp 1.300 Asylsuchende entfallen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Gericht ermöglicht Referendum über EU-Flüchtlingsquote. beck-aktuell, 04.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176741)



