SG Gotha hält Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig

Zitiervorschlag
SG Gotha hält Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig. beck-aktuell, 28.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193016)
Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom 27.05.2015 wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem SG vorgelegt. Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.
BVerfG: Mehrere Verfahren zu Leistungskürzungen
Das BVerfG hat nach eigenen Angaben aktuell einige Verfahren vorliegen, in denen es um Leistungskürzungen geht. Über die Verfassungsmäßigkeit derartiger Sanktionen haben die Karlsruher Richter noch nicht entschieden. In seinem Grundsatzurteil von 2010 zur Höhe der Hartz-IV-Sätze hatte das Gericht dem Gesetzgeber einen «Gestaltungsspielraum» zugestanden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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SG Gotha hält Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig. beck-aktuell, 28.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193016)



