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OLG München

Pflichtverteidiger müssen Zschäpe im NSU-Prozess weiter vertreten

Codiertes Recht

Die Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, müssen die mutmaßliche Rechtsterroristin weiter vertreten. Das Oberlandesgericht München lehnte am 20.07.2015 Anträge der Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ab, sie von ihrem Mandat zu entpflichten. Die Nebenklage im NSU-Prozess zeigte sich erleichtert, dass deshalb der Prozess fortgesetzt wird. Zschäpe muss sich in dem Prozess für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) vorwirft.

OLG: Wunsch auf Entpflichtung "nicht einmal in groben Umrissen" konkretisiert

Rechtsanwalt Heer hatte mit Blick auf den Antrag zunächst angegeben, eine "optimale Verteidigung" seiner Mandantin sei "nicht mehr möglich". Konkrete Gründe wollten weder er noch Stahl und Sturm nennen. Die Anwälte beriefen sich auf ihre anwaltliche Schweigepflicht, von der Zschäpe sie nicht entbunden habe. Vor zwei Wochen hatte das Gericht nach einer längeren Vertrauenskrise zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern den Münchener Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger beigestellt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl begründete seinen Beschluss mit der Bemerkung, Heer, Stahl und Sturm hätten ihren Wunsch auf Entpflichtung "nicht einmal in groben Umrissen“ konkretisiert. Daher habe er ihren Antrag "zur Sicherung des Verfahrens“ ablehnen müssen.

Stundenlange Diskussionen vorausgegangen

Vorangegangen waren stundenlange Diskussionen und zahlreiche Unterbrechungen. Dabei ging es auch um Zschäpes Forderung nach einer neuen Sitzordnung im Saal und um die Schilderung zahlreicher Hintergrundgespräche zwischen Anwälten und Gericht vor der Berufung Grasels zum vierten Pflichtverteidiger. Götzl zitierte aus Gesprächsnotizen, die drei alten Anwälte hätten das kritisch gesehen.

Nebenklage erleichtert über Ablehnung der Entbindungsgesuche

Mit Erleichterung reagierte die Nebenklage im NSU-Prozess auf die Ablehnung der Entbindungssgesuche der Zschäpe-Pflichtverteidiger. Für Opfer-Anwalt Mehmet Daimagüler haben die Zschäpe-Anwälte mit diesem Antrag gegenüber ihrer Mandantin beweisen wollen, dass sie nicht nur bloß "Handlanger", sondern eigenständige Verfahrensbeteiligte seien. Daimagüler sagte gegenüber dem rbb-Inforadio, er rechne damit, dass das Verfahren jetzt noch schwieriger werde. Er glaube nicht mehr, dass Beate Zschäpe "etwas zur Aufklärung des Falles" beitragen werde. "Sie wird, wenn sie weitermacht, schweigend verurteilt. Und damit müssen wir dann leben."